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Hess Walter · Nationalrat · 2000-03-14

Hess Walter · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Die Mehrheit dieses Parlamentes will die Revision des Militärgesetzes; daher haben wir ja [PAGE 215] Eintreten beschlossen. Die Mehrheit dieses Parlamentes will mit freiwilligen Armeeangehörigen vor Ort Hilfe leisten und die eingesetzten Personen zu ihrer eigenen Sicherheit auch bewaffnen, will "peace keeping". Niemand aber will "peace enforcement". Man will also friedenserhaltende und friedensfördernde, nicht aber friedenserzwingende Massnahmen.

Ursprünglich war auch ich bei der Minderheit Wasserfallen. Zu Recht fragen Sie sich jetzt: Warum stellt der Hess jetzt einen eigenen Antrag? In der Zwischenzeit bin ich nochmals intensiv über die Bücher gegangen. Heute bin ich der Überzeugung, dass das Verbot jeglicher Offensivaktionen nichts zur Klarheit beiträgt, im Gegenteil: Es könnte Verwirrung stiften, denn es ist untauglich. Auch bei Aktionen, bei denen es um reinen Selbstschutz oder den Schutz anvertrauter Personen geht, kann es eine Situation geben, in der dieser Selbstschutz nur durch eine kurze, begrenzte, allenfalls offensive Aktion mit Erfolg durchgeführt werden kann. Ich bin aber der tiefen Überzeugung, dass hier eine klare Grenze zu friedenserzwingenden Kampfhandlungen zu ziehen ist. Solche müssen wir strikte ausschliessen.

Frau Teuscher hat gesagt, das Wort "Kampfhandlung" sei nicht definiert. Das stimmt doch gar nicht! Würde ich "friedenserzwingende Aktionen" sagen, dann bliebe dies viel offener. Auch Dinge wären betroffen, die wir eigentlich unterstützen; auch ein Boykott z. B. kann eine friedenserzwingende Aktion sein. Hier aber mache ich ganz präzise Aussagen. Allfällige Partner vor Ort müssen dies wissen; der Kommandant vor Ort muss dies wissen. Vor allem muss auch unser Volk dies bei einer eventuellen Abstimmung wissen.

Jetzt könnte man sagen, dies sei überflüssig, sei ja unter dem Titel "Voraussetzungen" schon in Artikel 66 geregelt. Leider ist dies zu wenig der Fall. Der Artikel ist zu wenig griffig, die Botschaft dazu etwas zu schwammig. Überall, wo davon die Rede ist, werden folgende Begriffe verwendet: Es sei "nicht vorgesehen", die Truppen seien "nicht darauf ausgerichtet" usw. Nirgends aber werden solche Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung explizit ausgeschlossen. Gerade ein solch heikles Thema darf man nicht unsauber umschreiben; hier sind eindeutige Aussagen gefragt.

Ein Wort noch zu jenen, die auf die Vorlage nicht eintreten wollten: Ihre Argumente respektiere ich. Jetzt sind wir aber eingetreten; unsere Aufgabe ist nun, das Gesetz möglichst gut zu machen. Dazu haben Sie die Möglichkeit: Sie können meinem Antrag zustimmen. Tun Sie dies nicht, so wäre dies fast doppelbödig. Taktisch wäre dies aus Ihrer Sicht eventuell noch verständlich. Sie können aber doch nicht bewusst ein Gesetz nicht verbessern wollen, mit der Spekulation, das Volk werde es dann eher ablehnen!

Nebenbei gesagt hat das VBS meinen Antrag geprüft und mir ausrichten lassen, mit dem Antrag könne es gut leben und werde ihn nicht bekämpfen.

Daher bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen. Es soll Klarheit herrschen, dass wir "peace keeping" wollen; es soll aber auch Klarheit herrschen, dass wir "peace enforcement" nicht wollen.