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Freund Jakob · Nationalrat · 2002-06-10

Freund Jakob · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-10

Wortprotokoll

Da die Debatte über Artikel 49 des Militärgesetzes und Artikel 10bis der Armeeorganisation gemeinsam geführt wird, spreche ich zu beiden Artikeln.

Ich beginne mit Artikel 49, ob das Parlament oder der Bundesrat die Dauer der Ausbildung bestimmen solle: Ein Leitgedanke der SVP bei der Gesetzesrevision war, dass Kernthemen der Armee eine möglichst hohe Entscheidungsansiedlung erhalten sollen. Damit soll eine effiziente Kontrolle über den Armeeauftrag und die Armeeorganisation erreicht werden. Im Laufe der Verhandlungen mussten wir aber einsehen, dass die Kehrseite dieser Medaille eine unflexible Handhabung im Falle von allfälligen Anpassungen und Verbesserungen im Reformprozess wäre, deren Notwendigkeit nach einer derart tief greifenden Reform nicht auszuschliessen ist.

Hauptgrund, dass eine schwache Mehrheit der SVP-Fraktion den Mehrheitsantrag unterstützt, ist aber die Einführung des Controllings, wie das in Artikel 149b des Militärgesetzes festgelegt wird. Darin wird der Bundesrat verpflichtet, periodisch zu prüfen, ob die der Armee gesetzten Ziele erreicht werden, und der SiK darüber Bericht zu erstatten. Ausserdem muss aufgrund von Artikel 149b vor grundlegenden Änderungen in den Bereichen der Ausbildung, des Einsatzes oder der Organisation der Armee die zuständige parlamentarische Kommission konsultiert werden. Diese Bestimmungen sind eine leichte Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht. Damit ermöglichen wir dem Bundesrat einerseits, dass er auf sich wandelnde Bedürfnisse flexibler reagieren kann, andererseits übergeben wir ihm aber auch die Verantwortung, den Verfassungsauftrag zu erfüllen - das in der Hoffnung, dass er uns diesbezüglich nie enttäuscht.

Zu Artikel 10bis Armeeorganisation, "Dauer der RS": Für die Dauer der RS liegt Ihnen ja jetzt eine ganze Palette von Angeboten vor. Die meisten Anträge zu diesem Artikel verfolgen die gleiche Absicht. Einerseits wollen alle, dass die RS nicht länger dauert als unbedingt nötig. Andererseits schlagen alle Anträge die Festlegung einer grundsätzlichen Dauer vor und gestehen dem Bundesrat eine Abweichungsmöglichkeit zu.

In der Kommission haben wir uns durch die Verantwortlichen glaubhaft über Folgendes orientieren lassen:

1. Die aus der Armeereform 95 stammende RS-Dauer von 15 Wochen hat sich für eine seriöse Ausbildungszeit als zu kurz erwiesen.

2. Einerseits ist mit dem vorgesehenen neuen Ausbildungsmodell für zwei Drittel der Rekruten, je nach Truppengattung, eine Ausbildungszeit von 21 Wochen das Minimum, andererseits würde für ein Drittel der Wehrmänner eine Ausbildungszeit von 18 Wochen genügen. Demzufolge müssten mit dem Antrag der Mehrheit, also einer Rekrutenschuldauer von 21 Wochen, über 3000 junge Schweizer künftig eine RS von 21 Wochen Dauer leisten, obwohl ihre Ausbildung auch in 18 Wochen möglich wäre. Aber es ist meines Erachtens auch nicht ehrlich, wenn wir, wie das der Beschluss des Ständerates und der Antrag Lalive d'Epinay vorsehen, in der Verordnung 18 Wochen als Grundsatz festlegen, die grosse Mehrheit der Rekruten aber 21 Wochen Dienst leisten muss. Mit dieser Formulierung würde die Regelung für die Mehrheit zur Ausnahme. Das kann es doch nicht sein!

Darum schlage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag eine neue Formulierung vor: "Die Rekrutenschule dauert je nach Truppengattung 18 bis 21 Wochen." Weiter ist der Bundesrat verpflichtet, offen zu legen, welche Truppengattungen 18 Wochen und welche länger Dienst absolvieren müssen. Dass der Bundesrat für Spezialisten eine noch längere RS-Dauer festlegen kann, darin sind sich alle Antragssteller einig.

Ich bitte Sie darum, der Minderheit I zu folgen. Damit wird in der Verordnung eine flexible, den Anforderungen der Truppengattung entsprechende Ausbildungszeit festgeschrieben. Es ist eine Formulierung, die der Realität entsprechen wird und Transparenz garantiert. Zudem ist es ein Kompromissvorschlag, in dem alle Forderungen der vorliegenden Anträge enthalten sind und dem sich hoffentlich auch der Bundesrat anschliessen kann.

Zum Schluss habe ich noch eine Frage an den Bundesrat: Haben Sie auch geprüft, ob es nicht sinnvoller und zweckmässiger wäre, die RS-Dauer anstatt in einer Anzahl Wochen in einer Anzahl Ausbildungstagen auszudrücken?

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