Vonlanthen Beat · Ständerat · 2017-12-11
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2017-12-11
Wortprotokoll
Ich will Ihnen einleitend ganz kurz die Ausgangslage schildern. Die UREK-SR hat am 4. September dieses Jahres das Postulat Hegglin Peter, das sich mit der kostendeckenden und verursachergerechten Finanzierung der Sammelstellen befasst, analysiert. Der Bundesrat lehnt das Postulat mit der Begründung ab, dass heute eigentlich genügend Informationen zur Verfügung stehen, um einen Entscheid zu fällen. Die Kommission teilt die Position der Regierung: Eine erneute Auslegeordnung ist nicht nötig, die verschiedenen Lösungsansätze sind bekannt.
Die Kommission schlägt daher - auch nach Rücksprache mit dem Postulanten, Herrn Ständerat Peter Hegglin, der sich dann zum Vorschlag noch selber äussern wird - vor, die Direttissima zu wählen und den Bundesrat mittels einer Motion zu beauftragen, das Prinzip "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" umzusetzen und gleichzeitig auch zu verhindern, dass Online-Händler das System in der Schweiz unterlaufen.
Im Namen der Kommission will ich folgende Punkte ganz speziell hervorheben:
1. Das heutige freiwillige System hat grosse Meriten und ist international ein Vorbild. Die drei Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte in der Schweiz - Sens, Swico und SLRS - sind die ältesten Rücknahmesysteme in Europa und werden gemeinsam mit jenen aus Norwegen und Schweden als die effizientesten und erfolgreichsten derartigen Systeme angesehen. Grundlage ihres Erfolgs ist im Wesentlichen die freiwillige Umsetzung und die Verankerung der Produzentenverantwortung, die generell Grundlage jeder Kreislaufwirtschaft ist.
2. Das System steht unter Druck. Die aktuellen Probleme sind im Wesentlichen auf vier Gründe zurückzuführen:
- Erstens die Trittbrettfahrer, also Importeure und Händler in der Schweiz, die sich dem freiwilligen Rücknahmesystem nicht anschliessen. Wie mir die Verantwortlichen von Sens mitgeteilt haben, handelt es sich hier um rund 80 Firmen, das heisst rund 10 Prozent aller Firmen.
- Zweitens der Einkaufstourismus, also Direkteinkäufe von Elektro- und Elektronikgeräten im Ausland ohne vorgezogene Recyclinggebühr durch Gewerbe und Private.
- Drittens der Online-Handel, also Interneteinkäufe von Elektro- und Elektronikgeräten im Ausland.
- Viertens Direktlieferungen, also Lieferungen von Haushaltgeräten aus dem Ausland auf Grossbaustellen wie beispielsweise Küchen oder Bäder.
Sens verliert gemäss eigenen Angaben wegen Trittbrettfahrern pro Jahr zwischen drei und vier Millionen Franken an vorgezogenen Recyclinggebühren. Namhafte Unternehmen, die bei einem der drei Rücknahmesysteme mitmachen, haben angekündigt, dass sie diese verlassen werden, falls keine griffigen Massnahmen gegen die Trittbrettfahrer getroffen werden. Das Ausscheiden eines oder mehrerer grösserer Unternehmen aus den freiwilligen Rücknahmesystemen würde aber zum Zusammenbruch dieser privatwirtschaftlichen und freiwilligen Lösung führen.
3. Der Handlungsbedarf ist breit anerkannt. In der UREK-SR-Sitzung vom 4. September hat das Bafu bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht. Die Rücknahmesysteme haben seit längerer Zeit eine stetig wachsende Finanzierungslücke. Das Bafu hat im Rahmen der Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte seit dem Jahr 2010 immer wieder betont, dass es bei der Revision darum gehe, die erfolgreichen Rücknahmesysteme in der Schweiz zu unterstützen und zu stärken. Handlungsbedarf ist auch angezeigt, weil die Sammelstellen, namentlich Gemeinden, reklamieren, dass Sens, Swico und SLRS ihnen nur ungenügende Entschädigungen zahlen - das hat ja gerade Kollege Hegglin zu seinem Postulat angemerkt. Die Finanzierungslücke hat zu Sparmassnahmen und zu einer logistikoptimierten Anpassung des Systems geführt. Sammelstellen, die pro Abholung viel abgeben, erhalten eine grössere Entschädigung als vorher, kleinere Sammelstellen entsprechend weniger. Dabei tragen die Sammelstellen der Gemeinden mit etwa 8 bis 10 Prozent der Menge zur Sammlung bei.
4. Eine adäquate Lösung kann rasch umgesetzt werden. Die Kommissionsmotion will den Bundesrat beauftragen, das Prinzip "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit" beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektro- und Elektronikaltgeräten zeitnah umzusetzen. Was heisst das nun aber konkret? Drei Punkte bedürfen der Konkretisierung:
- Der erste Punkt ist das Grundsatzobligatorium: Wer Geräte gemäss der Liste der Verordnung in die Schweiz einführt oder hier herstellt und verkauft, muss eine vorgezogene Entsorgungsgebühr an eine vom Bafu bestimmte private Organisation bezahlen. Das kann weder Sens noch Swico sein, sondern es muss eine privatwirtschaftliche Unternehmung sein, z. B. eine Treuhandfirma.
- Der zweite Punkt ist die Befreiungsmöglichkeit: Wer an ein vom Bafu anerkanntes freiwilliges Rücknahmesystem angeschlossen ist, ist von der Bezahlung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr an die vom Bafu bestimmte private Organisation befreit.
- Der dritte Punkt ist der Einbezug des internationalen Online-Handels: Es soll sichergestellt werden, dass ausländische Online-Händler das System in der Schweiz in Zukunft nicht mehr unterlaufen können. Die Kommission schlägt vor, Artikel 17 der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte sinngemäss zu übernehmen. Diese Problematik der ausländischen Direktlieferungen ist nicht einfach zu lösen, muss aber unabhängig vom gewählten Modell angepackt werden. Die in der EU gemachten Erfahrungen sollen [PAGE 937] dabei in den Verordnungsentwurf einfliessen. Konkret geht es darum, dass die Online-Händler in der Schweiz einen Bevollmächtigten bestimmen.
Ich komme zur Position des Bundesrates: Die Zurückhaltung des Bundesrates erstaunt mich. Dazu will ich Folgendes hervorheben:
Erstens wird der ursprüngliche Lösungsansatz des Bafu mit dem Vorschlag der Kommission damit nämlich verwirklicht. Das Bafu selbst hat dieses Grundsatzobligatorium mit Befreiungsmöglichkeit im Rahmen der Verordnungsrevision als seine Lösung vorgeschlagen.
Zweitens gibt es kein finanzielles Risiko für den Bund. Die Befürchtung des Bundesrates, ein finanzielles Risiko einzugehen, ist unbegründet, weil die bestehenden Institutionen dem Bafu ausdrücklich angeboten haben, die voraussichtlichen Kosten der vom Bafu zu bezeichnenden privaten Organisation für die Vertragsdauer beim Bafu zu hinterlegen.
Drittens gibt es keinen grossen administrativen Aufwand. Gemäss der Umsetzungskonzeption, die vom Bafu zusammen mit den Anbietern von Rücknahmesystemen erarbeitet worden ist, wird eine schlanke Organisation entstehen. Der Aufwand des Bafu beschränkt sich auf die Auftragserteilung gemäss den entsprechenden Kriterien und auf die Aufsicht über die beauftragte Organisation. Der Aufwand für die Aufsicht über die freiwilligen Rücknahmesysteme dürfte gegenüber heute kaum ansteigen. Die Zusammenarbeit klappt seit Jahren sehr gut.
Zusammenfassend: Die Kommission hat die Motion einstimmig mit einer Enthaltung verabschiedet. Sie ist überzeugt, dass damit das bisherige privatwirtschaftliche und sehr erfolgreiche System erhalten sowie optimiert werden kann und die heutigen Schwachstellen zielgerichtet überwunden werden können.
Das vom Bundesrat im Falle einer Annahme der vorliegenden Motion vorgeschlagene Vollobligatorium, das er im Zweitrat durchbringen möchte, hätte den grossen Nachteil, dass damit die Produzenten aus ihrer nun langjährig bewährten Herstellerverantwortung entlassen würden, indem das Bafu die Höhe der vorgezogenen Reyclinggebühr, die Höhe der Entschädigungen an Sammelstellen, Transporteure und an Recycler sowie die Höhe der Aufwendungen für Kommunikation bestimmt. Die Hersteller, Importeure und der Handel sind aussen vor, wie es heute beim Glas und bei den Batterien der Fall ist. Der Aufwand des Bafu für den Aufbau des Vollobligatoriums, für die Begleitung und die Aufsicht der damit beauftragten privaten Organisation dürfte ein Vielfaches sein. Die Kosten für Konsumenten und Wirtschaft für ein Vollobligatorium dürften also gegenüber der heutigen Lösung massiv wachsen.
Dann noch ein letzter Punkt: Alle am heutigen System beteiligten Organisationen - d. h. beispielsweise der Fachverband Elektroapparate Schweiz, d. h. der Städte- und der Gemeindeverband, d. h. die Verbände der Recycler und eben auch die drei Stiftungen - bestätigen, dass der Handlungsbedarf gross ist und sie die zeitnahe Einführung eines Obligatoriums mit Befreiungsmöglichkeit begrüssen. Dies ermöglicht es nämlich, die vielen positiven und erfolgreichen Aspekte der privatwirtschaftlichen Lösung basierend auf der Herstellerverantwortung zu erhalten, denn damit wird es gelingen, die noch abseitsstehenden Hersteller und Importeure dazu zu bringen, sich der Lösung der Rücknahmesysteme anzuschliessen. Die freiwilligen Rücknahmesysteme werden damit gestärkt, die vorgezogene Reyclinggebühr kommt wieder ins Gleichgewicht, und den Leistungserbringern, wie z. B. eben den öffentlichen Sammelstellen, werden mehr Mittel zufliessen, wie das ja auch im Postulat Hegglin Peter gefordert wird. Mit der Annahme der Motion stärken wir die Kreislaufwirtschaft.[GZ]
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.