Arslan Sibel · Nationalrat · 2017-12-12
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2017-12-12
Wortprotokoll
Ich beantrage mit meinem Minderheitsantrag, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und folglich derjenigen Version, die unsere Kommission für Rechtsfragen in der letzten Phase verabschiedet hatte. Der Absatz, in dem wir das Kindeswohl definiert haben, kam in der Kommission durch, wurde aber hier im Rat wieder gekippt. Schliesslich blieb die Kommission gestern mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten beim nationalrätlichen Beschluss.
Es ist wichtig, dass wir hier eine Konkretisierung schaffen. Unsere Minderheit beantragt deshalb, das Kindeswohl genau zu definieren. Gemäss dieser Definition kann jede Person Meldung erstatten, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint. Es ist wichtig, dass es "erscheint" heisst und dass nicht zuerst [PAGE 2061] etwas passiert sein muss. Die Definition des Nationalrates, bei der es um konkrete Hinweise geht, ist sehr unklar. Unsere Fassung ist klarer und geht im Sinne des Melderechts weiter. Letzte Woche haben Sie bei der Umsetzung der Pädophilen-Initiative auch klare Regelungen verabschiedet. Es wäre viel konsequenter, wenn Sie analog vorgehen und dem ständerätlichen Beschluss folgen würden.
Der Ständerat hat sich schliesslich für unsere Variante entschieden. Mit der Ausräumung dieser Differenz könnten wir das Gesetz verabschieden. Auch bei dieser Fassung kann wie gesagt Meldung erstattet werden, nämlich wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität eines Kindes gefährdet erscheint, und nicht nur, wenn konkrete Hinweise dafür vorliegen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Ständerat zu folgen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.