Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10
Wortprotokoll
In der "Armee 95" ist die gesetzliche Grundlage ebenfalls 330 Diensttage. Effektiv werden 293 Diensttage geleistet von Truppen, die den WK im Zweijahresrhythmus leisten, oder 295 Diensttage, wenn der WK im Jahresrhythmus durchgeführt wird.
In der "Armee XXI" werden - mit der Rekrutierung von drei Tagen, einer Rekrutenschule von 21 Wochen und sechs WK - rund 260 Diensttage geleistet, wodurch die gesetzliche Diensttagereserve auf rund 70 Tage verdoppelt wird.
Das entspricht der abgestuften Bereitschaft, und es entspricht der Lage: Wenn im Zusammenhang mit Vorwarnzeiten mehrfach von der Reaktion der Behörden auf Veränderungen der Lage gesprochen worden ist, dann muss man auch die entsprechende Handlungsfreiheit gewähren. So hat der Bundesrat die Verpflichtung, die Ausbildungsdauer der Lage anzupassen.
Dem gestiegenen Ausbildungsbedarf im Übergang von der Grundbereitschaft zur Einsatzbereitschaft muss Rechnung getragen werden können, und auch die Möglichkeit muss da sein, in Krisenlagen mit der Erhöhung der Grundbereitschaft durch zusätzliche Ausbildungsdienste die konfliktverschärfenden Signale aufzufangen. Also ist die Beschränkung der Diensttage auf 300 systemwidrig; das würde der abgestuften Bereitschaft, die als Konsequenz die entsprechende Handlungsfreiheit mit sich zieht, genau widersprechen.
Ich beantrage Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit abzulehnen.