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Thurnherr Walter · 2017-12-12

Thurnherr Walter · Aargau · 2017-12-12

Wortprotokoll

Vielen Dank für diese explizite Anfrage. Es ist vorhin gesagt worden: Artikel 141 des Parlamentsgesetzes ist ziemlich belegt; wir haben das in der vorangegangenen Debatte gesehen. Es gibt bereits einige Bestimmungen, die neu dazukommen. Deshalb hat der Bundesrat angeboten, im Sinne einer Ausnahme im Falle der Auslandschweizer, falls sie betroffen sind und berechtigte Anliegen haben, zu schauen, dass diese auch in der Botschaft erwähnt werden, und das im Leitfaden auch festzuhalten. Ich habe das Wort "gegebenenfalls" genau so verstanden: für den Fall, dass sie betroffen sind. Es heisst "gegebenenfalls", nicht "allenfalls". Wir haben der Kommission des Ständerates versprochen, einen Vorschlag zu machen, wie wir den Leitfaden anpassen würden. Dann kann man das ersehen. Ich kann Ihnen die Kopie dieses Vorschlages selbstverständlich auch zuhalten.

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