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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Wir haben bereits bei der Diskussion des Armeeleitbildes von den Bereichen gesprochen, in denen die Armee eine Bereitschaft aufzubauen hat. Das betrifft insbesondere Aufträge im Bereich der Raumsicherung, und dort kommt der persönlichen Waffe eine entscheidende Bedeutung zu. Bereitschaft heisst: sofort einsatzbereit! Vor diesem Hintergrund ist die Handhabung der persönlichen Waffe, selbst wenn nicht mehr das gleiche Mobilisierungsverfahren wie seinerzeit bei der "Armee 61" Platz greift, nach wie vor von Bedeutung - in Bezug auf die Sicherheit und auch auf die Treffsicherheit. Immerhin ist der Waffeneinsatz nur dann sinnvoll, wenn man auch trifft. Gehen Sie bitte nicht davon aus, dass das Gros der Armee in den Kampftruppen ist und permanent die persönliche Waffe im Einsatz hat. Fast 40 Prozent der Armee sind nicht reine Kampftruppen. Dort hat diese jährliche Repetition des Schiessens auf eine - so ist es heute - getarnte Scheibe mit entsprechenden Zeitauflagen bei korrekter Handhabung der Waffe erst recht einen Sinn.

Ich bitte Sie also, nicht fälschlicherweise von einer überholten Tradition auszugehen. Selbstverständlich hat das Schiesswesen in der Schweiz auch eine kulturelle Bedeutung; aber auch das ist nicht ohne Belang, denn im Eintreten wurde ich x-fach beschworen, dass man hier der Verwurzelung dieses Systems und Instrumentes Rechnung zu tragen habe. Ich unterstütze diese Bemühungen in allen Teilen. Aber dann bitte ich Sie, auch die entsprechenden Konsequenzen zu tragen.

Frau Garbani sagte weiter, wir hätten ja eine entsprechende Vorwarnzeit und könnten dann reagieren. Zum einen sprach ich jetzt vom Raumsicherungsauftrag: Der hat keine lange Vorwarnzeit, das kann innert kürzester Zeit eintreten. Zum Zweiten habe ich immer etwas Mühe mit diesen Vorwarnzeiten: Wer in diesem Saal hier glaubt, im Jahre 1929 hätte man den Krieg von 1939 vorausgesehen und dann entsprechend reagiert? Das ist doch nicht realistisch. Selbst wenn dann Einzelne hier im Parlament den Eindruck hätten, die Situation beginne sich zu ändern, würde einem das Wasser schon bis zum Halse reichen, bis das dann mehrheitsfähig wäre. Vor diesem Hintergrund ist nach meinem Dafürhalten also auch diese Argumentation nicht korrekt.

Das Problem der Unfälle und auch der Abgabe der Munition wird zusammen mit der Revision der Waffengesetzgebung geprüft. Ich werde später noch Gelegenheit haben, darauf zurückzukommen. Das hat aber keinen direkten Zusammenhang mit dem obligatorischen Schiessen.

Jetzt noch zu Herrn Studer Heiner: Ich komme selbstverständlich gerne nach Wettingen, Herr Studer, wenn Sie mir eine Scheibe und entsprechend Zeit zur Verfügung stellen. Spass beiseite: Seit über 15 Jahren wissen die Gemeinden, dass sie entsprechende Anpassungen machen müssen. Weit über 95 Prozent aller Gemeinden haben ihre Stände saniert. Ich kenne die Situation in Wettingen selbstverständlich nicht und kann mich nicht konkret dazu äussern. Aber immerhin: Gestützt auf diese Plausibilität muss ich doch darauf hinweisen, dass dieses Problem, das alle Gemeinden gleich traf, bis auf wenige Ausnahmen gelöst werden konnte und auch durch entsprechende Investitionen mit Überzeugung gelöst wurde.

Sowohl in Bezug auf Lärmschutzvorschriften als auch - dort, wo das nötig ist - in Bezug auf die Umweltbelastung bei den Scheibenständen läuft die Aktion noch. Also ist nach meinem Dafürhalten auch dieser Einzelfall nicht ein Grund, um hier das Obligatorische, dessen militärische Bedeutung ich nach wie vor unterstreichen möchte, abzuschaffen.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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