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Schmid Martin · Ständerat · 2017-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2017-12-12

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 2. November 2017 die Standesinitiative vorgeprüft, die der Kanton Freiburg am 28. Juni 2016 eingereicht hatte. Die Standesinitiative verlangt, dass Gesetzesbestimmungen erlassen werden, damit hinterzogene Vermögenswerte in einem für die Steuerpflichtigen und die Steuerbehörden einfachen und leicht umsetzbaren Verfahren nachträglich, aber nicht gratis deklariert werden können.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass bei der letzten Steueramnestie in der Schweiz, die 1969 stattfand, im Kanton Freiburg Kapitalien in der Höhe von rund 334 Millionen Franken aufgedeckt werden konnten und dass sich eine solche Regelung wieder aufdränge. Sowohl der Staatsrat als auch der Grosse Rat des Kantons Freiburg hätten in jüngster Zeit eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Regularisierung der steuerlichen Verhältnisse für Steuerpflichtige befürwortet, die nicht ihre gesamten Vermögenswerte deklariert haben. Der Staatsrat habe auch am 1. April 2015 den Gesetzentwurf über die erleichterte steuerliche Regularisierung von nichtdeklarierten Vermögenswerten in die Vernehmlassung gesendet, einen Tag bevor das Bundesgericht einen Entscheid veröffentlichte, in dem es eine vom Kanton Tessin eingeführte Steueramnestieregelung als sowohl verfassungs- als auch gesetzwidrig einstufte. Das Freiburger Vorhaben musste somit aufgrund fehlender StHG-Konformität abgebrochen werden.

Trotz allem bleiben für die Initianten die Argumente, die für eine Ausweitung der Möglichkeiten zur steuerlichen Regularisierung nichtdeklarierter Vermögenswerte sprechen, weiterhin gültig. Es könnten Mehreinnahmen für die öffentliche Hand erzielt werden, und als zusätzliche Argumente wurden die Tendenz zur Aufweichung des Bankgeheimnisses und die Einführung des automatischen Informationsaustauschs vorgebracht. Es gebe - so immer die Initianten - Steuerpflichtige, die nun bisher nichtdeklarierte Vermögenswerte regularisieren und ihr gesamtes Vermögen den Steuerbehörden deklarieren möchten. Mit dem System der straflosen Selbstanzeige sei es schwierig, sich ein Bild von den geschuldeten Steuern und Verzugszinsen zu machen, sodass es manchmal schwerfalle, sich für die Regularisierung zu entscheiden, obwohl keine Busse verhängt werde. Ein attraktives und einfaches Selbstanzeigesystem dürfte diese Steuerpflichtigen ermutigen, ihre steuerlichen Verhältnisse zu regeln.

Nachdem nun eine kantonale Steueramnestie juristisch nicht mehr möglich sei, sollten die gegenwärtig bei den eidgenössischen Räten eingereichten parlamentarischen Vorstösse mit dieser Standesinitiative unterstützt werden. Die Steueramnestie soll, wie erwähnt, nicht gratis bleiben, jedoch den Steuerpflichtigen einen genügend hohen Anreiz bieten, all ihre Vermögenswerte zu deklarieren, ohne, so die Initianten, über das eigentliche Ziel der Steueramnestie hinauszuschiessen.

Die Kommission unseres Rates beantragt Ihnen mit 11 zu 1 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Warum dieses klare Resultat in der Kommission? Angesichts der bereits bestehenden und gut genutzten Möglichkeit zur einmaligen straflosen Selbstanzeige von Steuersündern sieht die Kommission wie schon bei der Behandlung von etlichen früheren Vorstössen - Sie erinnern sich an Standesinitiativen aus anderen Kantonen - keinen Grund, die heutigen gesetzlichen Grundlagen zu ändern.

Die Kommission hält erneut fest, dass das aus ihrer Sicht, wenn überhaupt, nur im Hinblick auf einen grundlegenden Systemwechsel beim Verrechnungssteuerrecht und eine damit einhergehende Verfassungsänderung in Betracht zu ziehen wäre. Doch auch dabei ist zu beachten, dass es der Steuermoral abträglich ist, wenn die geschuldeten Steuern im Rahmen einer Amnestie nicht wie bei der straflosen Selbstanzeige vollumfänglich nachgezahlt werden müssten. Aus den genannten Gründen ist auch die geplante Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten kein hinreichender Grund, eine erleichterte Nachdeklaration für nichtversteuerte Vermögen zu ermöglichen. Zudem - das soll hier auch noch angefügt werden - kann eine solche Gesetzesänderung für diese Fälle so oder so nicht mehr zeitgerecht in Kraft gesetzt werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen aus diesen Gründen, der Standesinitiative Freiburg keine Folge zu geben und damit dem Einzelantrag Vonlanthen nicht zu folgen.