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Siegenthaler Heinz · Nationalrat · 2017-12-13

Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-12-13

Wortprotokoll

Ich habe ein wenig die Illusion verloren, dass man hier drin mehrheitlich strategische Finanzpolitik machen will. Es geht hier, habe ich jetzt erfahren, vielmehr um Taktierereien, um parteipolitische Spielchen, um Profilschärfung oder um - ich weiss nicht, um was, jedenfalls nicht um nachhaltige Finanzpolitik.

Ich spreche nun zum dritten Mal zur Position 802.A236.0110, "Einlage Bahninfrastrukturfonds", und weiss, dass ich hier zum Teil an eine Wand rede. Aber wir bejammern immer den fehlenden Spielraum, den wir in der Finanzpolitik haben. 60 Prozent sind gebundene Ausgaben. Da können wir nicht kurzfristig etwas ändern. Nun leuchtet für einmal ein Lichtlein auf, und wir haben aufgrund einer Volksabstimmung - es ist vom Volk also so gewollt - einen Betrag zur Verfügung. Diesen könnten wir so platzieren, dass wir in den nächsten Jahren, in denen wir harte Finanzbeschlüsse fassen müssen - es steht viel an, was wir finanzieren müssen, ich brauche Sie nicht daran zu erinnern -, ein wenig Spielraum hätten. Wir hätten nun ein wenig Spielraum, wir hätten ein wenig Öl im Getriebe, und Sie wollen es mehrheitlich nicht nutzen.

Wir können den Betrag in den Schuldenabbau stecken, dazu habe ich hier auch schon doziert. Das ist in der Privatwirtschaft sinnvoll, dann kann man zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Investitionen anstehen, die Schuldenlast wieder etwas erhöhen. Das können wir hier drin nicht! Ich wiederhole mich zum x-ten Male: Wir kennen die Schuldenbremse, die Schuldenbremse ist ein sehr gutes Instrument, Gott sei Dank haben wir sie. Aber die Schuldenbremse greift eben auch in diesem Fall, und wir können dann nicht einfach in späteren Jahren die Schulden wieder erhöhen.

Wenn wir in einem Betrieb ein gutes Jahr haben und deshalb Mittel haben, die wir in diesem Jahr nicht verwenden können, dann gibt es das Instrument der Voreinzahlung in die berufliche Vorsorge. Das wird x-fach genutzt, x-fach gemacht, weil es dann die Möglichkeit gibt, später auf diese Mittel zurückzugreifen, ohne dass dazu eben die Gesetzesgrundlage fehlt oder uns das Instrument der Schuldenbremse daran hindert. Und genau eine solche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds wäre das sinnvolle Mittel. In den NAF können wir den Betrag nicht einzahlen, weil dazu die gesetzliche Grundlage fehlt. Aber beim Bahninfrastrukturfonds ist es ohne grossen Aufwand möglich; es ist per einfachen Beschluss machbar. Es ist nicht so wie bei der Einlage in den AHV-Fonds: Da braucht es eine gesetzliche Änderung, die muss dann erst noch durchgeführt werden. Hier braucht es das nicht: Die Lösung via Bahninfrastrukturfonds ist ganz einfach, und wir haben in den kommenden Finanzplanjahren ein bisschen mehr freie Mittel zur Verfügung.[GZ]

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen.