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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2017-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2017-12-13

Wortprotokoll

Die Bundesversammlung hat vor ziemlich genau einem Jahr den Notenaustausch vom 6. Juni 2014 zwischen der Schweiz und der EU genehmigt. Dieser Notenaustausch betraf die Übernahme der EU-Verordnung zur Schaffung des Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze). Damit haben Sie die Rechtsgrundlage geschaffen, damit sich die Schweiz an diesem Fonds beteiligen kann. Der Kommissionssprecher hat es gesagt, die Referendumsfrist ist im April ungenutzt abgelaufen.

Weil wir nicht Mitglied der EU sind, brauchen wir hier eine Zusatzvereinbarung für die Anwendung dieser EU-Verordnung; die Anwendung kann nach Annahme des Bundesbeschlusses zur vorliegenden Zusatzvereinbarung erfolgen. In dieser Zusatzvereinbarung regeln wir jetzt die Höhe der finanziellen Beteiligung der Schweiz an diesem Fonds und den Beginn der Beitragszahlungen. Bei dieser Zusatzvereinbarung geht es darum, wie auch schon beim früheren Aussengrenzenfonds, die Beteiligung der Schweiz im Detail zu regeln. Die drei anderen assoziierten Staaten, also Norwegen, Island und Liechtenstein, werden mit der EU eine praktisch identische Zusatzvereinbarung abschliessen, damit sie sich ebenfalls an diesem Fonds beteiligen können.

Der Inhalt der Vereinbarung entspricht dem Verhandlungsresultat aus dem Jahr 2015. Der Kommissionssprecher hat es auch gesagt: Wir haben Ihnen diesen ja mit der Botschaft bereits einmal unterbreitet. Am Text dieser Zusatzvereinbarung hat sich seither nichts mehr geändert. Das Ziel des Fonds - es ist wichtig - ist die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums. Diese soll erhöht werden, und gleichzeitig soll der legale Reiseverkehr erleichtert werden; das ist ja überhaupt Sinn und Zweck des Schengen-Raums. Die Idee, einen solchen Fonds zu unterhalten, ist nicht neu. Der Fonds ISF-Grenze, wie man ihn nennt, ist ja, wie gesagt, das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ab 2009 rückwirkend beteiligt hat. Er ist eben Ende 2013 ausgelaufen.

Die Ausstattung dieses Fonds beträgt insgesamt 2,76 Milliarden Euro; dazu kommen dann eben noch die Zuwendungen der assoziierten Staaten. Für die Berechnung der Beitragszahlungen der assoziierten Staaten hat als Grundlage der sogenannte Schengen-Schlüssel gemäss dem Schengener Assoziierungsabkommen gedient. Dabei wird das nationale Bruttoinlandprodukt der Schweiz im Verhältnis zum BIP aller teilnehmenden Staaten als Grösse herangezogen. Das ist die genau gleiche Regelung, wie sie beim Aussengrenzenfonds [PAGE 973] und bei den Schengen-Agenturen immer wieder zur Anwendung gekommen ist.

Die Gesamtkosten für die Schweiz können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend beziffert werden; der definitive finanzielle Beitrag der Schweiz wird erst im Jahr 2019 berechnet, wenn die Zahlen zum BIP für die Jahre 2013 bis 2017 verfügbar sind. Laut neuester Hochrechnung würde die Schweiz bis zu 4,75 Prozent der Kosten tragen, das entspricht einem jährlichen Beitrag von rund 20,6 Millionen Franken. Diese Gelder sind bereits im Voranschlag 2018 wie auch im Finanzplan 2019-2021 eingestellt. Die erste Zahlung wird voraussichtlich Mitte nächsten Jahres erfolgen.

Es ist wichtig, dass Sie sich das immer wieder ins Bewusstsein rufen: Die Schweiz erhält aus diesem Fonds auch Geld, und zwar für eigene Projekte. Es wird sich dabei voraussichtlich um insgesamt rund 3 Millionen Franken pro Jahr handeln. Damit wird ein Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben von etwa 1 zu 7 erreicht. Das ist weniger als beim früheren Aussengrenzenfonds, und das liegt daran, dass über den Fonds ISF-Grenze der Ausbau sowie die Neuschaffung wichtiger Schengen-IT-Systeme mitfinanziert werden, zum Beispiel des elektronischen Ein- und Ausreisesystems. Diese Investitionen kommen aber indirekt natürlich auch der Schweiz zugute, weil sie ihre Kostenbeteiligung an diesen Systemen senken.

Zudem sieht der Fonds die Möglichkeit vor, in Krisensituationen den betroffenen Schengen-Staaten rascher und flexibler Finanzhilfen zu gewähren. Hauptsächlich Griechenland und Italien konnten bei der Vergabe dieser Gelder berücksichtigt werden. Italien erhielt aus diesem Fonds für nationale Projekte 156 Millionen Euro, Griechenland 166 Millionen.

Aus dem Fonds wurden auch Gelder für den Aufbau der sogenannten Hotspots zur Verfügung gestellt. Diese erlauben ja eine korrekte Registrierung und Identifizierung der Migrantinnen und Migranten, was dazu führt, dass dann auch die Schweiz wieder vermehrt Dublin-Verfahren mit Italien durchführen kann. Sie sehen, der Schengen-Raum ist eben ein Gesamtraum. Wenn sich dort die Situation an den Aussengrenzen oder eben bei der Registrierung von Migranten bewährt, dann profitiert die Schweiz automatisch mit. In diesem Sinne, denke ich, ist das sehr gut investiertes Geld.

Ich danke Ihnen, wenn Sie diese Vorlage unterstützen und damit auch die Teilnahme der Schweiz am Fonds ISF-Grenze ermöglichen. Nochmals: Wir haben hier, das haben die letzten Jahre gezeigt, unmittelbare eigene Interessen zu vertreten. In diesem Sinne besten Dank, wenn Sie Ihre Kommission unterstützen!