Rieder Beat · Ständerat · 2017-12-13
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2017-12-13
Wortprotokoll
Sie erinnern sich sicherlich noch an die Ausschreitungen anlässlich einer Demonstration in Bern im Februar 2017 - solche Anlässe heissen dann "Tanz dich frei" - oder an die Ausschreitungen am G-20-Gipfel in Hamburg; diese Veranstaltung hiess bei den Demonstranten "Welcome to Hell". Wir haben bereits in diesem Frühling bei einer Debatte über Gewalt und Drohung gegen Beamte mögliche politische Folgen aus solchen Gewaltausbrüchen diskutiert und teilweise auch die Konsequenzen gezogen.
Ich schlage Ihnen nun zwei Massnahmen vor, die diesem Übel gestützt auf bestehende gesetzliche Grundlagen teilweise beikommen können. Der Rechtsstaat ist hier von einer kleinen, aber effizienten Gruppe von Extremisten herausgefordert, die politische Veranstaltungen als Sprungbrett betrachten, um Gewalt auszuüben.
Die erste Motion, die ich Ihnen vorstellen möchte, will eine Ergänzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Wie Sie wissen, sieht Artikel 24c BWIS bei den Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen die Möglichkeit einer Ausreisebeschränkung für Hooligans vor, also für Personen, welche im Umfeld von Sportveranstaltungen für gewalttätige Ausschreitungen verantwortlich sind. Diese gesetzlichen Bestimmungen und das entsprechende Ausreiseverbot funktionieren; die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zeigen zumindest teilweise Wirkung.
Nun haben wir aber auch in der Schweiz Gewaltextremisten, die an politische Veranstaltungen im In- und im Ausland reisen mit dem einzigen Ziel, dort analog den Fussball-Hooligans bei Sportveranstaltungen die öffentliche Ruhe und Ordnung zu stören. Ihnen sind die Bilder vom G-20-Gipfel vom Sommer 2017 in Hamburg sicherlich präsent: Die Stadt wurde während dieser Zeit von einem Ausmass an Gewalt und Aggression von politischen Extremisten heimgesucht, wie wir es in Europa noch nicht gesehen hatten. Unter diesen Gewalttätern waren auch mehrere Schweizer, die aktenkundig wurden, insgesamt neun. Ein Fall wurde bekannt, er wurde auch in den Zeitungen abgehandelt. Ein Schweizer Staatsbürger wurde in Deutschland rechtskräftig verurteilt. [PAGE 981] Nun ist ebenfalls bekannt, dass diese Gewaltextremisten notorische Wiederholungstäter sind. Sie organisieren sich in ihren Gruppen, tauchen immer wieder an den politischen Hotspots auf und fordern die Polizei regelmässig mit erschreckender Gewalt heraus.
Was verlangt nun meine Motion? Zumindest eines, nämlich dass wir diese Gewalt nicht noch in die umliegenden Länder exportieren! Die letzten Ausschreitungen in den Städten Bern und Hamburg sprechen Bände. Es gibt keine Unterschiede zwischen Fussball-Hooligans und gewalttätigen Polit-Hooligans. Ich sehe keinen Unterschied zwischen Gewalttätern im Umfeld von Sportveranstaltungen und Gewalttätern im Umfeld von politischen Veranstaltungen.
Was sagt nun der Bundesrat? Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion - das ist immer sehr gefährlich, weil darauf sofort ein Aber kommt.
Die Stellungnahme des Bundesrates verweist erstens auf die verfassungsrechtlichen Garantien unseres Landes, auf die Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte und auf das Recht, die Schweiz verlassen zu können. Gewaltexzesse wie in Hamburg oder Bern sind aber nicht mit der Ausübung der bürgerlichen und politischen Rechte vereinbar und geniessen auch keinen völkerrechtlichen Schutz. Eine Ausreisebeschränkung für solche Hooligans ist verhältnismässig und entspricht einem hinnehmbaren Eingriff in die Grundrechte, einem Eingriff, den wir bereits bei den Fussball- und anderen Sport-Hooligans vorgenommen haben.
Als Zweites weist der Bundesrat auf Massnahmen hin, die er im Rahmen von Aktivitäten zur Bekämpfung von Gefährdern und Terroristen in Aussicht stellt. Wir wissen ja, dass kürzlich von Bundesrätin Sommaruga ein Aktionsplan veröffentlicht wurde. Ich bin aber der Meinung, dass die Polit-Hooligans nicht in diesen Topf der potenziellen terroristischen Gefährder zu werfen sind, weil das dieser Sache nicht gerecht wird. Solche Hooligans sind im gewöhnlichen Leben stinknormale Bürger und haben nur dann einen Anlass, sich gewalttätig zu benehmen, wenn es entsprechende Möglichkeiten gibt. Es ist offensichtlich, dass die Rechtsgrundlage eines Ausreiseverbots für terroristisch motivierte Personen die Polit-Hooligans nicht erfassen könnte. Es würde weit über die Verringerung des Gefährdungspotenzials, welches von solchen Leuten ausgeht, hinausschiessen. Im Übrigen sind die dann vom Bundesrat vorgeschlagenen Grundrechtseingriffe nicht milder, sondern viel härter und gehen viel weiter.
Mit einer entsprechenden Änderung des BWIS, mit einer entsprechend einfachen Anpassung dieser Bestimmung, könnte man mindestens dafür sorgen, dass wir unsere Gewalttäter nicht noch ins Ausland exportieren, wo sie für ein schlechtes Image unseres Landes sorgen.[GZ]
Ich bitte Sie daher, meine Motion anzunehmen.