preparatory:AB 224520
Siegenthaler Heinz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2017-12-13
Wortprotokoll
Ich staune schon, wie Sie plötzlich in einem Finanzbeschluss Gesetzesänderungen einbauen wollen. Ich bin Mitglied des Nationalrates und den Gesetzen und der Verfassung verpflichtet. Wir sind hier an einer Sitzung des Nationalrates, nicht an der Delegiertenversammlung der Gemeindevertreterinnen und -vertreter.
Was heisst "akzeptiert" aus rechtlicher Sicht? Wie wird in einer Gemeinde die Akzeptanz rechtsverbindlich festgestellt? Es gibt Gemeindegesetze, in welchen die Aufgaben klar geregelt sind. Nehmen wir an, in einer Gemeinde ist die Eigentümerin des Grundstückes, wo eine Baute zu stehen kommt, einverstanden; dann beschliesst man an der Gemeindeversammlung, ob man das will oder nicht. Glauben Sie ernsthaft, das würde irgendwelches rechtliches Gehör finden und von einem Gericht so unterstützt werden? Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik!
Sie schaffen damit ein Vetorecht, das ist ganz klar. So etwas kennen wir in unserem Staat nicht. Es ist ein Präjudiz, das ist so. Bei zukünftigen Bauten des Verteidigungsdepartementes - ich erinnere da an Militärflugplätze - hätte dann eine andere politische Gruppierung, die das Gegenteil will, die entsprechende Möglichkeit.
Das Tragischste ist für mich, dass hier ein Beschluss der Bürgerinnen und Bürger, nämlich das Asylgesetz, unterlaufen wird. Hier wird der Volkswille mit Füssen getreten. Wir haben ein Gesetz angenommen, in welchem die Bedingungen hieb- und stichfest und klar definiert sind. Wenn Sie etwas ändern wollen, was Ihnen nicht passt, weil Sie die Abstimmungen verloren haben, dann müssen Sie die entsprechenden rechtlichen und politischen Mittel ergreifen und nicht die Änderungen in einen Finanzbeschluss einbauen, der nach dem Gesetz kommt; die Hierarchie ist klar. Die Gesetzesgrundlage muss zuerst geschaffen sein, um dann Finanzbeschlüsse festhalten zu können. Sie können hier ruhig zustimmen, denn rechtlich hat das überhaupt keine Relevanz. Ich frage Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage könnten wir einen solchen Beschluss fassen?
Ich bitte Sie dringend, diese neue Differenz abzulehnen und an unserem ersten Beschluss festzuhalten.