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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2017-12-13

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion begrüsst die vorliegende Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Lettland und wird darauf eintreten. Wir unterstützen damit die Zielsetzung von Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich zu vermeiden, dass das gleiche Steuersubstrat in zwei Staaten, also doppelt, besteuert wird. Dies kann grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten, namentlich Investitionen, allzu stark behindern.

Allerdings sollen diesem Recht, das namentlich den Interessen multinational tätiger Unternehmen entgegenkommt, auch Pflichten gegenüberstehen. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung darf nicht zur Vermeidung der Besteuerung an und für sich führen. Doppelbesteuerungsabkommen müssen sicherstellen, dass mindestens in einem der beiden Partnerstaaten eine angemessene Besteuerung stattfindet, die der Wirtschaftsleistung der Steuerpflichtigen entspricht. Ausserdem müssen Doppelbesteuerungsabkommen zur korrekten Durchsetzung der nationalen Steuergesetze beitragen. Dies setzt zwingend angemessene Klauseln über den Informationsaustausch in Steuersachen voraus. Dies wird im vorliegenden Abkommen mit Lettland mit Bestimmungen zu einem standardkonformen Informationsaustausch aufgenommen.

Mit der Einfügung einer Missbrauchsklausel wird zudem den Forderungen aus dem Beps-Projekt zur Bekämpfung von Abkommensmissbräuchen Rechnung getragen; allerdings erfüllt das vorliegende Abkommen nur den minimalen Standard. Nicht zu genügen vermag das Abkommen aus unserer Sicht in einzelnen Besteuerungsregelungen, so bei der Senkung des Residualsteuersatzes auf den Lizenzgebühren von 10 auf 5 Prozent und bei der Senkung der Beteiligungsschwelle auf 10 Prozent für den Anspruch auf einen Residualsteuersatz von 0 Prozent auf den Dividenden.

Die Streichung von Artikel 2 des Bundesbeschlusses unterstützen wir ausdrücklich. Der Bundesrat wollte hier eine Kompetenzdelegation einfügen, wonach der Abschluss und die Revision von Doppelbesteuerungsabkommen nach ähnlichem, der Abkommenspolitik der Schweiz entsprechendem Muster künftig nicht mehr dem fakultativen Referendum unterliegen würden. Die Kommissionssprecher haben es bereits gesagt: So geht das natürlich nicht, hier in einem Bundesbeschluss direkt eine solch grundlegende Frage ändern zu wollen. Dazu braucht es eine andere gesetzliche Grundlage.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Im Grossen und Ganzen vermag sie zu überzeugen.