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Müller Leo · Nationalrat · 2017-12-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat legt dem Parlament mit Botschaft vom 28. Juni 2017 eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Lettland zur Genehmigung vor. Damit soll der Bundesrat ermächtigt werden, das Protokoll zu ratifizieren.

Das heute bestehende Doppelbesteuerungsabkommen soll ergänzt werden, da es keine spezifischen Bestimmungen über den Informationsaustausch beinhaltet. Deshalb wurde im Jahr 2016 ein Protokoll zur Änderung dieses Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Dieses Abkommen wurde insbesondere mit Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ergänzt. Damit erhält dieses Abkommen zwischen der Schweiz und Lettland neu eine Bestimmung über den Informationsaustausch auf Anfrage. Somit wurde dieses Abkommen gemäss heutigem Standard aktualisiert. Im Weiteren ist dieses Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland das erste, das mit dem Mindeststandard von Massnahme 6 des Beps - oder zu gut Deutsch mit den Massnahmen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung - ergänzt wird. Damit wird eine neue Ära für solche Doppelbesteuerungsabkommen eingeläutet.

Diesen Teil der Vorlage unterstützt die CVP-Fraktion. Sie ist der Meinung, dass die jetzt neu abzuschliessenden Doppelbesteuerungsabkommen auf den aktuellen internationalen Stand gebracht werden sollen. Es brauchte in der Schweiz grosse Diskussionen, bis man sich politisch zu diesem Standard durchgerungen hat. Dieser Entscheid ist aber gefallen, weshalb die CVP der Meinung ist, dass diese Grundsätze im Laufe der Zeit in die Doppelbesteuerungsabkommen [PAGE 2107] einzuarbeiten sind. Somit stimmt die CVP-Fraktion Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses zu.

Dagegen lehnt die CVP-Fraktion Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses ab. Sie beantragt Ihnen, der Kommission zu folgen und Artikel 2 dieses Bundesbeschlusses zu streichen. Der Bundesrat wollte gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Doppelbesteuerungsabkommens eine allgemeine Praxisänderung für Doppelbesteuerungsabkommen beschliessen lassen. Er wollte die Genehmigung von Staatsverträgen, die frühere Abkommen ergänzen und keine wichtigen zusätzlichen Verpflichtungen beinhalten, nicht mehr dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstellt wissen.

Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass man über diese Frage durchaus nachdenken darf und kann. Erstaunt ist die CVP-Fraktion aber über die Art und Weise, wie der Bundesrat diese Praxisänderung nun definitiv einführen wollte. Er wollte dies mit einer Genehmigung eines einzelnen Doppelbesteuerungsabkommens beiläufig als generelle Norm beschliessen lassen und so diese Praxisänderung einführen. Dies lehnt die CVP-Fraktion ab. Will der Bundesrat diese Praxisänderung, wonach bei geringfügigen Änderungen bestehender Staatsverträge kein fakultatives Referendum mehr möglich sein soll, einführen, so soll er dies dem Parlament in einer separaten Vorlage vorschlagen. Dann kann sich das Parlament unabhängig von einer konkreten Vorlage mit dieser Kernfrage befassen und entsprechend entscheiden. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu beurteilen, ob es verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist, die Referendumsregel mit einer Bestimmung in einem Bundesbeschluss zu ändern, oder ob es dazu allenfalls eine gesetzliche Regelung braucht. Das könnte dann in aller Ruhe beurteilt und diskutiert werden.

Ich komme zum Schluss: Im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, Artikel 1 dieses Bundesbeschlusses gutzuheissen und Artikel 2 dieses Beschlusses abzulehnen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das Gleiche tun.