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Salzmann Werner · Nationalrat · 2017-12-13

Salzmann Werner · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-13

Wortprotokoll

Im Namen der SiK-NR beantrage ich Ihnen, die Standesinitiative Basel-Landschaft 15.301 abzuschreiben und der Standesinitiative St. Gallen 17.311 keine Folge zu geben.

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 9. und 10. Oktober 2017 einstimmig für die Abschreibung der Standesinitiative Basel-Landschaft und mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Standesinitiative St. Gallen ausgesprochen. Die SiK-NR hat aber ihre Entscheide ganz klar an die Bedingung geknüpft, dass die Finanzkommission des Nationalrates den Antrag der SiK aufnimmt, dass das Grenzwachtkorps um 30 Stellen aufgestockt wird. Das hat sie getan. Leider haben wir heute erfahren, dass die Aufstockung nicht durchkam.

Was wollen die Standesinitiativen? Der Kanton St. Gallen hat am 22. Mai 2017 die Bundesversammlung dazu eingeladen, das Grenzwachtkorps personell aufzustocken und materiell zeitgemäss auszurüsten, damit es die wachsenden Herausforderungen im Bereich der Zoll- und Sicherheitsaufgaben sowie der illegalen Migration verstärkt wahrnehmen und zufriedenstellend erfüllen kann. Die SiK-SR hat als Kommission des Erstrates eine Vertretung des Kantons angehört. Der Ständerat hat darauf der Standesinitiative keine Folge gegeben.

Der Kanton Basel-Landschaft hat seine Standesinitiative am 15. Januar 2015 eingereicht und den Bund dringend ersucht, das Grenzwachtkorps an allen Standorten personell so auszustatten, dass es seine Aufgaben nach Massgabe der jeweils bestehenden Sicherheitssituation in guter Qualität und entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung wahrnehmen kann. Der Ständerat hat dieser Initiative in der Wintersession 2015 Folge gegeben. Die SiK-NR hat diesem Entscheid am 26. Januar 2016 zugestimmt. Am 29. Februar 2016 entschied das Büro des Nationalrates, unserer Kommission dieses Geschäft für die Ausarbeitung einer Vorlage innerhalb von zwei Jahren zuzuteilen. Gemäss Artikel 113 des Parlamentsgesetzes hätten wir dem Nationalrat also bis im Februar 2018 unseren Antrag zum weiteren Vorgehen zu dieser Standesinitiative unterbreiten bzw. bis dahin einen Antrag auf Abschreibung vorlegen müssen.

Beide Initiativen verlangen im Grundsatz dasselbe, nämlich dass das Grenzwachtkorps aufgestockt wird, damit es seine Aufgaben besser wahrnehmen kann. An ihrer Sitzung vom 9. und 10. Oktober 2017 hat sich die SiK-NR mit der Frage des Personalbestandes des Grenzwachtkorps befasst. Nachdem sie ausführlich über die Lage an der Grenze sowie über die Personalbestände orientiert worden war, entschied sie mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Finanzkommission des Nationalrates den Antrag zu stellen, das Globalbudget der Eidgenössischen Zollverwaltung so zu erhöhen, dass das Grenzwachtkorps bis Ende 2018 um 30 Vollzeitstellen aufgestockt werden kann.

Sollte der Antrag in der Finanzkommission abgelehnt werden, würde die Mehrheit der SiK-NR diesen selbst in der Beratung des Voranschlages 2018 einbringen, denn für die Mehrheit der SiK-NR besteht angesichts des Sicherheitsproblems in den Grenzgebieten, namentlich wegen der grenzüberschreitenden Kriminalität, der irregulären Migration und des Schmuggels, eindeutig Handlungsbedarf. Sie erachtet es deshalb als notwendig, das Grenzwachtkorps aufzustocken, damit es künftig an allen Standorten personell so ausgestattet wird, dass es seine Aufgaben der jeweiligen Sicherheitssituation entsprechend wahrnehmen kann. Eine Minderheit lehnte die Aufstockung ab, weil zuerst die vom Parlament beschlossene Plafonierung des Bestands des Bundespersonals rückgängig gemacht und von der linearen Kürzung Abstand genommen werden sollte.

Die SiK-NR behandelte in diesem Zusammenhang die Standesinitiativen der Kantone Basel-Landschaft und St. Gallen gemeinsam. Aus der Sicht der SiK-NR wird dem Anliegen der Standesinitiativen auf Aufstockung des Grenzwachtkorps mit dem Antrag an die Finanzkommission bzw. an den Nationalrat Rechnung getragen. Die Finanzkommission des Nationalrates hat dem Antrag der SiK-NR zugestimmt und mit Voranschlag und Finanzplan das Anliegen dem Parlament vorgelegt. Aber wie wir eben heute erfahren haben, ist diese Erhöhung in der Differenzbereinigung leider herausgefallen.

Trotzdem beantrage ich im Namen der SiK-NR, die Standesinitiative 15.301 des Kantons Basel-Landschaft abzuschreiben und der Standesinitiative 17.311 des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben.