Graber Konrad · Ständerat · 2017-12-14
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Nur noch ganz kurz: Ich habe den Eindruck, dass wir uns hier in einer ähnlichen Situation befinden wie damals die alten Eidgenossen mit der Beute bei den Burgunderkriegen. Wir haben eigentlich eine gute Ausgangslage: Wir streiten uns, wie man einen dreistelligen Millionenbetrag sinnvoll einsetzt. Herrn Levrat muss ich einfach sagen: Wenn ich mich hier gegen den Einigungsantrag äussere, dann verabschiede ich trotzdem ein Budget, das jetzt praktisch in allen Positionen bereinigt ist. Es geht nur noch um diese letzte Position. Die Eidgenossenschaft wird selbstverständlich ein Budget haben, im Gegensatz zu meinem Kanton, wo ich es erlebt habe, dass der Kanton während drei viertel Jahren kein Budget hatte. Der Bund wird ein Budget haben, und wir werden selbstverständlich dieses Budget verabschieden.
Es ist nicht die institutionelle Frage, die hier vor allem aufstösst. Es wäre aus meiner Sicht ein staatspolitisches Problem, wenn man jetzt hier der Einigungskonferenz folgen würde. Es wäre aus meiner Sicht das erste Mal, dass wir ein Budget verabschieden ohne Gesetzesgrundlage in einer gewichtigen Position. Das könnte Schule machen für die Zukunft. Herr Comte hat ein Beispiel mit analytischen Spielen gemacht. Es wäre auch das erste Mal, dass wir einen dreistelligen Millionenbetrag verabschieden, ohne über ein Gesamtkonzept zu verfügen. Wir würden einen dreistelligen Millionenbetrag verabschieden, ohne eine echte Wirkung zu erzeugen. Dieser dreistellige Betrag nützt der AHV unter dem Strich nichts. Herr Ettlin hat ausgesprochen, um was es geht. Dann kommt noch dazu: Wenn ich richtig informiert bin, wird der Bundesrat noch dieses Jahr oder Anfang nächstes Jahr die Eckwerte der neuen Altersvorsorge präsentieren. Was wir heute beschliessen, wäre dann innert zwei, drei Wochen bereits wieder überholt.
Ich ersuche Sie, der Einigungskonferenz nicht zu folgen und dann mit einer geordneten Gesamtkonzeptlösung auf die neue Auflage der Reform der Altersvorsorge einzutreten.