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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2017-12-14

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Wir haben noch eine Differenz in Artikel 2, die wir heute besprechen. Die Finanzkommission hat gestern den Zusatz in Artikel 2 beraten und beantragt Ihnen wie der Bundesrat und der Nationalrat, diesen nicht aufzunehmen.

Das Asylgesetz schreibt die Verfahren vor. In Artikel 24 Absatz 2 heisst es: "Der Bund bezieht bei der Errichtung der Zentren die Kantone und die Gemeinden frühzeitig ein." Hier in dieser Vorlage - es handelt sich um die Immobilienbotschaft EFD für das Jahr 2017 - den Zusatz einzufügen ist nicht zielführend. Die Formulierung ist zudem unklar und wirft Fragen auf wie zum Beispiel: Was bedeutet "akzeptiert von Standortgemeinde und Standortkanton"? "Akzeptiert" - heisst das, es sei von der Gemeindeversammlung gutgeheissen, mit einer Volksabstimmung beschlossen oder gar vom Parlament so unterstützt worden? Je nach Interpretation würde so eine Art Vetorecht geschaffen. Es geht ja eigentlich um den Standort, die Problematik und die offenen Fragen im Kanton Schwyz. Der Bundesrat hat uns gestern bei der Diskussion in der Kommissionssitzung zugesichert, dass weitere Gespräche mit den Verantwortlichen im Kanton Schwyz geführt werden und eine Lösung angestrebt wird.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, hier dem Bundesrat und damit auch dem Nationalrat zu folgen.

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