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preparatory:AB 224884

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-14

Wortprotokoll

Die von den Trägern der schweizerischen Sozialversicherungen in der Vergangenheit vorgenommenen Observationen sind im Rahmen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 18. Oktober 2016 im Falle der Unfallversicherung in Bezug auf das Fehlen von präzisen und detaillierten gesetzlichen Grundlagen beanstandet worden. Die Unfallversicherer haben im Nachgang zu diesem Entscheid ihre Observationen sofort eingestellt. Von diesem EGMR-Entscheid sind die Suva, die Privatversicherer im Bereich des UVG und anderer Taggeld- und Rentenversicherungsbereiche, aber auch die Ergänzungsleistungen betroffen. Auch ein entsprechender Gesetzesartikel bei der Invalidenversicherung, der im Rahmen der 5. IV-Revision aufgenommen wurde, genügt offenbar - für mich etwas überraschend - den vom EGMR gestellten Anforderungen nicht. Auch die IV hat deshalb ihre Observationstätigkeit nach einem Entscheid des BSV eingestellt.

Es war jedoch in unserer SGK völlig unbestritten und anerkannt, dass ein offensichtlicher Handlungsbedarf besteht. Wir haben deshalb beschlossen, die Änderung des ATSG sofort an die Hand zu nehmen und für die Versicherungsträger die dringend notwendigen Instrumente zu schaffen. Diese Instrumente sind notwendig, geht es doch darum, betrügerisch erworbene Renten aufdecken und die entsprechenden Versicherten zur Rechenschaft ziehen zu können. Der Bezug von unrechtmässig erworbenen Renten und Kapitalien ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug bei Sozialversicherungen und somit ein Betrug an der prämienzahlenden Allgemeinheit.

Der durch diese parlamentarische Initiative aufgezeigte Weg ist der schnellstmögliche Weg, um die vom EGMR deklarierten Mängel zu beheben und den Trägern der Sozialversicherungszweige und der Privatversicherungswirtschaft die notwendigen Instrumente kraft dieser Änderung im ATSG in die Hand zu geben. Es geht hier nicht um unbedeutende finanzielle Beträge, sondern um betrügerisch erworbene Gelder in Millionenhöhe. Die vorgesehenen Überwachungsmassnahmen sind entscheidend, um den betrügerischen Handlungen einen Riegel vorschieben und unrechtmässig erworbene Gelder wieder zurückfordern zu können.

Es ist meines Erachtens ausserordentlich wichtig, dass keine Verwässerungen vorgenommen werden. Betrüger oder solche, die einen Betrug ins Auge fassen, sollen wissen, dass sie beobachtet und mit möglichen Beweismitteln zur Verantwortung gezogen werden können. Bis derartige Observationen ins Auge gefasst werden, sind zahlreiche Verdachtsmomente bei den Betrugsbekämpfungsstellen von IV, Suva oder Privatversicherern aufgelaufen. Einfach so werden nie derartige Aufklärungsmassnahmen angeordnet. Im Zentrum steht immer der Schutz der nichtbetrügenden Versicherten, und das soll auch so bleiben.

Ich weise an dieser Stelle explizit darauf hin, dass insbesondere verschiedene IV-Stellen im Rahmen von Zuschriften einige der in der Vorlage aufgenommenen Observationsvorgehen beantragt haben. Dabei sind es dort nicht irgendwelche Sachbearbeiter, sondern in der Regel spezialisierte Fachleute, die ihren beruflichen Hintergrund im polizeilichen, kriminalistischen oder forensischen Bereich haben und sich gewohnt sind, derartige Operationen durchzuführen, und die wissen, dass sie im Falle eines Gerichtsverfahrens rechtsgenügliche und gerichtsfeste Beweise vorzulegen haben. Sie sind diejenigen, die tagtäglich an der Front und in der Praxis mit derartigen Fällen konfrontiert sind und mit diesen zu tun haben. Sie benötigen jetzt dringend Instrumente und Werkzeuge, die es ihnen erlauben, zeitgerecht und ohne grosse juristische Hindernisse ihren Auftrag zu erfüllen.

Ich erachte es deshalb als dringend und wichtig, dass wir in einem ersten Schritt auf diese Vorlage eintreten.

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