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Maurer Ueli · Bundesrat · 2017-12-14

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2017-12-14

Wortprotokoll

Die Vorstösse, die die Panama Papers betreffen, die wir jetzt behandeln werden, stammen aus dem Jahr 2016. Sie sind also inzwischen etwa eineinhalb Jahre alt. Das gibt mir Gelegenheit, einen kurzen Überblick zu geben über die Erkenntnisse, die wir inzwischen gewonnen haben.

Zu den Panama Papers: Das heisst, wie Sie das gesehen haben, dass die Medien häppchenweise gewisse Hintergrundinformationen veröffentlichen. Das erfolgt weder strukturiert, noch steht es sonst wie zur Verfügung. Für uns heisst das, dass wir anhand dieser offiziellen Quellen entsprechende Recherchen anstellen müssen. Es gibt dazu eine internationale Task-Force der OECD. Insgesamt wurden bei den Panama Papers etwa 11,5 Millionen Datensätze hochgeladen. Diese wurden im Rahmen einer internationalen Aktion analysiert und nach bestimmten Punkten kategorisiert und dann auch entsprechend ausgewertet. Bei uns, in unserem föderalen System, sind es sehr oft die Kantone, die dann zuständig sind. Für die Schweiz haben sich - Stand heute - etwa 450 Hinweise ergeben, die wir inzwischen untersucht haben. Bei diesen 450 Hinweisen hat es keine nennenswerten Unzulänglichkeiten gegeben. Wir stellen also heute fest, dass das zwar eine Riesenblase ist, aber wir haben kaum wesentliche Erkenntnisse. Bei diesen 450 Fällen, die wir weiter untersuchen, sind kaum nennenswerte Abweichungen erkennbar.

Wir werden im Übrigen bei den Paradise Papers, die ebenfalls häppchenweise veröffentlicht werden, genau gleich vorgehen, und auch die OECD wird das wieder entsprechend analysieren. Diese Analyse ist ausserordentlich schwierig, weil die Datensätze wie gesagt in keiner Art und Weise strukturiert sind, sondern hochgeladen worden sind und dann im Einzelnen abgearbeitet und analysiert werden müssen. Der Schweiz-Bezug muss festgestellt werden, und dann kann man das untersuchen. Nach heutigem Stand müssen wir feststellen, dass der Lärm, der in der Öffentlichkeit um diese Papiere entsteht, wesentlich grösser ist als das, was am Schluss dann tatsächlich herausschaut.

Das vielleicht generell, und diese Bemerkungen gelten auch für die folgenden Vorstösse, die Sie noch behandeln werden.

Zur Frage, die Frau Kiener Nellen gestellt hat: Inzwischen hat die Financial Action Task Force ihren vierten Bericht zur Schweiz veröffentlicht; das war am 7. Dezember 2016. Der Länderbericht zur Schweiz anerkennt insgesamt die gute Qualität des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die Schweiz hat hier eine gute Note erhalten, auch im Vergleich mit dem internationalen Umfeld. Es ist also nicht so, dass wir irgendwo hinterherhinken, sondern wir gehören in Bezug auf die Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung absolut zur Spitzengruppe.

Es gab in diesem Bericht trotzdem eine Reihe von Empfehlungen. Wir haben diese aufgearbeitet und sind daran, sie in einer Vernehmlassungsvorlage zusammenzustellen. Wir werden diese Vernehmlassungsvorlage im ersten Semester, vielleicht schon im ersten Quartal des nächsten Jahres in die Vernehmlassung schicken und dann daraus eine Gesetzesvorlage machen und Ihnen vorlegen, um die Lücken, die Sie angesprochen haben und die auch von der Task-Force aufgegriffen wurden, noch zu füllen. Sie werden also wahrscheinlich gegen Ende des nächsten Jahres erstmals darüber beraten können. Wir arbeiten hier auch in einem internationalen Rahmen und werden die Lücken, die erkannt wurden, noch füllen. Das zu Ihrer Frage.

Zum Postulat, das verlangt, es sei hier ein Bericht zu erstellen: Es gibt ja bereits entsprechende Unterlagen und Berichte. Wir haben im Moment nicht das Gefühl, dass wir Ihnen mehr sagen können, als wir Ihnen bereits gesagt haben. Auf einige Punkte werden wir in der Botschaft, auch zur Erläuterung der erwähnten Vorlage, noch eingehen, damit Sie von dem, was ich jetzt kurz geschildert habe, ein umfassendes Bild haben werden. Ich denke nicht, dass ein weiterer, parallel dazu verfasster Bericht zusätzliche Erkenntnisse für Sie ergeben würde. Ich kann Ihnen versichern, dass wir das Problem selbstverständlich ernst nehmen. Wir arbeiten mit der Branche zusammen, auch international. Die Schweiz ist hier nicht auf einer schwarzen Liste. Wir werden uns bemühen, diese Empfehlungen so umzusetzen, dass wir eine gute Visitenkarte abgeben können.

Ich bitte Sie, das Postulat Kiener Nellen nicht anzunehmen. Wir arbeiten an diesen Fragen. Sie dürfen in der erwähnten Botschaft zusätzliche Erkenntnisse erwarten.