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Bischof Pirmin · Ständerat · 2017-12-14

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2017-12-14

Wortprotokoll

Es ist ja nicht so, dass in der SGK keine Juristinnen und Juristen mitdebattiert hätten bei dieser Frage. Es ist zwar nicht die Kommission für Rechtsfragen, die die Frage debattiert hat, aber es haben sich insbesondere auch die Juristen und die Juristinnen bei diesen Fragen gemeldet.

Es ist auch nicht so, dass wir keine entsprechenden rechtlichen Grundlagen hatten bei diesen Beratungen. Der Bundesrat selber hat ja eine Stellungnahme abgegeben, und er hat die entsprechenden juristischen Fragen vom Bundesamt für Justiz klären lassen.

Es ist auch nicht so, dass der Bundesrat eine Rückweisung vorgeschlagen hätte oder eine grundsätzliche Neubeurteilung der Frage. Der Bundesrat selber hat zur Frage der gerichtlichen Genehmigung, um die es ja in der Detailberatung zentral gehen wird, Stellung genommen, und der Bundesrat war in seiner Stellungnahme nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz nicht der Meinung, dass eine grundlegend andere Bewilligungspraxis ins Gesetz aufgenommen werden müsste, also eine Bewilligungspraxis durch eine gerichtliche Instanz.

Richtig ist, dass zum Zeitpunkt der Kommissionsberatungen die spezifische Frage der Bewilligung von GPS-Trackern und anderen technischen Spezialmitteln nicht ausführlich Gegenstand der Stellungnahme des Bundesrates war; das war sie nur in genereller Form. Das ist erst in der Kommissionsberatung gekommen. Aber das ist nun eine Frage, die im gesamten rechtlichen Rahmen - richterliche Bewilligung wann und in welchen Situationen? - in der Detailberatung beraten werden kann. Die entsprechenden Minderheitsanträge liegen vor. Wenn Sie die Stellungnahme der Professoren lesen, die wir erhalten haben - ich weiss nicht, ob ich Professoren oder Praktikern mehr glauben soll, das ist, glaube ich, auch nicht die Frage hier -, dann sehen Sie, dass sie rügen, dass die gerichtliche Überprüfung bei den GPS-Trackern zu wenig genau gemacht worden ist. Das kann man aber hier in der Detailberatung diskutieren. Dafür brauchen wir nicht eine komplette Rückweisung der gesamten Vorlage an die Kommission und ein nochmaliges Runterbeten der entsprechenden Fragen. Die Kommission hat sie, natürlich zum Teil mit Mehrheiten, entschieden. Aber es sind Mehrheiten auf beiden Seiten, es gibt beidseitig, rechts und links, Mehrheiten und Minderheiten. Es braucht hierfür keine komplette Rückweisung an die Kommission. Ich bin überzeugt, dass wir das hier in der Detailberatung klären können.[GZ]

Ich bitte Sie, den Einzelantrag auf Rückweisung abzulehnen.