Graber Konrad · Ständerat · 2017-12-14
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Bei Absatz 6 verlangt Ihre Kommission den Erlass einer Verfügung für den Fall, dass die Anhaltspunkte gemäss Absatz 1 Litera a nicht bestätigt wurden, das heisst, dass die observierte Person offensichtlich nicht unrechtmässig Leistungen bezog oder versuchte, solche zu beziehen. Diese Verfügung muss den Grund, die Art und die Dauer der erfolgten Observation beinhalten. Nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission vernichtet der Versicherungsträger anschliessend das Observationsmaterial.
Die Minderheit Stöckli will in Übereinstimmung mit dem Bundesrat dem Observierten zusätzlich die Möglichkeit geben, dass das Observationsmaterial in den Akten verbleibt, wenn er dies ausdrücklich beantragt.
Die Mehrheit obsiegte hier relativ knapp, die Kommission entschied mit 7 zu 6 Stimmen.