Stöckli Hans · Ständerat · 2017-12-14
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2017-12-14
Wortprotokoll
Tatsächlich sieht die starke Minderheit nicht ein, weshalb das Observationsmaterial, das erarbeitet worden ist, nicht aufbewahrt wird, wenn das die betroffene Person wünscht, sondern vernichtet werden muss. Wir wissen aus den Fällen, die uns bekannt wurden, dass solche Observationen wichtige Anhaltspunkte über ärztliche Gutachten geben, über Verhaltensmuster Dritter, über die Ergebnisse der Observationen. Dieses Observationsmaterial kann für die betroffenen Leute einen Vorteil haben, und es wäre sinnlos, wenn dieses Material dann, ohne den Betroffenen eine Wahlrechtsmöglichkeit einzuräumen, vernichtet werden müsste. Es wäre auch aus meiner Sicht eine Nichtbeachtung der Vorschriften von Artikel 8 der EMRK.
Dementsprechend denke ich, dass es hier sinnvoll ist, den Vorschlägen des Bundesrates zu folgen und hier das Observationsmaterial einem Wahlrecht der Betroffenen zu unterstellen.