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Kuprecht Alex · Ständerat · 2017-12-14

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2017-12-14

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es bereits angetönt: Wir sind der Auffassung, dass diese Delegationsnorm hier im Gesetz nicht notwendig ist. Es geht hier um Vollzugsfragen. Die Verordnung besteht ja heute schon, das ATSG hat schon eine Verordnung. Diese muss geändert oder ergänzt werden. Der Bundesrat hat die Kompetenz, auf Verordnungsstufe zu regulieren.

Was Buchstabe d betrifft, sind wir der Auffassung, dass dieser Buchstabe nicht notwendig ist. Wir sind hier in einem ganz speziellen Bereich, wo es darum geht, Beweismaterial zu sichern, das rechtsgenüglich ist und später auch prozessual verwendbar ist. Wir sind der Auffassung, dass die Suva und auch die Sozialversicherungsanstalten, die IV-Stellen der Kantone, sicher kein unqualifiziertes Personal zur Erreichung dieses Ziels einsetzen werden, sondern natürlich Personal, das die entsprechende Ausbildung hat. Meistens kommt das Personal aus dem polizeilichen Bereich. Das ist nicht nur bei der Suva oder bei den IV-Stellen so, sondern auch in der Privatversicherungswirtschaft. Das sind Leute, die forensische Kenntnisse und Erfahrung mit Observationen haben. Darum sind wir der Auffassung, dass das hier, auf dieser Stufe, so nicht geregelt werden muss. Es liegt im ureigenen Interesse der entsprechenden Durchführungsstellen, hier wirklich geeignetes Personal einzusetzen. Das haben sie in der Vergangenheit auch schon bewiesen.[GZ]

Ich möchte Sie deshalb bitten, hier der Minderheit zu folgen.