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Schmid Samuel · Bundesrat · 2002-06-10

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2002-06-10

Wortprotokoll

Das heutige Problem in Bezug auf die Erfassung missbräuchlicher Verwendungen der Armeewaffe liegt unter anderem darin, dass in den bestehenden kantonalen Datenbanken über Straftaten, die mit Schusswaffen begangen worden sind, keine Unterscheidung zwischen Armee- und anderen Schusswaffen erfolgt. Dazu kommt, dass die polizeilichen Daten dezentral in den Kantonen erfasst werden, was den Zugang und die Gesamtübersicht erschwert.

Aus diesen Gründen soll in der laufenden Revision des Waffengesetzes unter anderem auch die formelle Rechtsgrundlage für eine zentrale Datenbank im Bundesamt für Polizei geschaffen werden. Diese Datenbank soll über den Entzug, die Verweigerung von Bewilligungen und die Beschlagnahme von Waffen Auskunft geben. Zudem soll eine Bestimmung eingeführt werden, um den gegenseitigen Informationsfluss zwischen zivilen und militärischen Behörden über Waffenmissbräuche zu verbessern. Damit kann der Zugang zu den Datengrundlagen über solche Missbräuche, die gegenwärtig nicht vollständig zur Verfügung stehen, geschaffen und können die Daten zentral erhoben und ausgewertet werden. Eine Rechtsgrundlage für eine Bestimmung zur Verbesserung dieses Informationsflusses ist in einem formellen Gesetz erforderlich. Dies soll im Waffengesetz geschehen, das sich gegenwärtig in Revision befindet. Der Entwurf für die Revision des Waffengesetzes wird voraussichtlich im Spätsommer 2002 in die Vernehmlassung geschickt. Neben dieser gesetzlichen Grundlage müssen für die konkrete Einführung einer Statistik noch weitere Punkte geklärt werden, etwa die Definition, welche Handlungen als Waffenmissbrauch erfasst werden sollen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass mit diesem Vorgehen die Voraussetzungen für die Erstellung der heute noch fehlenden Statistik über Missbräuche von Armeewaffen erfüllt werden.

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