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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-02-26

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Wir sprechen in Block 1 über die Grundsätze dieses Gesetzes. Bei meinen drei Minderheitsanträgen geht es darum, was bei einem Gentest mit den erhobenen Daten passiert, ob und in welchem Fall sie weiterverwendet werden dürfen und was mit Überschussinformationen geschehen soll.

Artikel 5 Absatz 2 besagt gemäss bundesrätlicher Vorlage, dass eine Person, welche einer genetischen Untersuchung zugestimmt hat, diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Für mich ist es klar: Wenn sie das macht, müssen auch alle genetischen Daten und Ergebnisse dieses Tests vernichtet werden. In der Botschaft des Bundesrates steht jedoch, man müsse das von Fall zu Fall mit dem zuständigen Laboratorium klären. Das wird in der Praxis wohl sehr aufwendig und somit kaum durchführbar sein. Deshalb bin ich klar der Meinung, dass bei einem Widerruf automatisch alle erhobenen Daten vernichtet werden müssen.

In Artikel 9 geht es um die Vermeidung von Überschussinformationen. Die Formulierung des Bundesrates, dass Überschussinformationen "so weit als möglich vermieden werden" müssen, ist mir zu vage. Wenn ich einen Gentest durchführe, zum Beispiel für eine Erbkrankheit, dann will ich nicht, dass noch weitere Sachen getestet werden, und schon gar nicht, dass mit diesen Informationen dann weitergearbeitet wird. Deshalb bin ich der Meinung, dass sämtliche Überschussinformationen unverzüglich vernichtet werden müssen. Steht das so im Gesetz, so entfällt auch der Reiz, solche Überschussinformationen überhaupt zu produzieren.

Sollte ich der Meinung sein, dass meine genetischen Daten auch für andere Zwecke verwendet werden dürfen, dann kann ich dem gemäss Artikel 12 Absatz 1 zustimmen. Was das für mich bedeutet, soll mir eine "hinreichende Aufklärung" aufzeigen. Was heisst hier "hinreichend"? Wurde die [PAGE 10] Aufklärung überhaupt gemacht? Auch da bleibt das Gesetz sehr vage. Ich bin überzeugt, dass das Erfordernis einer schriftlichen Zustimmung diesem Vorgang die nötige Seriosität und Klarheit verleiht. Mit einer Standardisierung kann der Aufwand in Grenzen gehalten werden. Es ist nicht egal, wer was mit unseren Genproben macht!

Mit meinen Minderheitsanträgen in Block 1 möchte ich das etwas klarer regeln. Ich bitte Sie daher, diesen zuzustimmen.