Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-02-26
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
Meine beiden Minderheitsanträge in Block 2 betreffen das 2. Kapitel, "Genetische und pränatale Untersuchungen im medizinischen Bereich". Über das eine Thema haben wir bereits bei Artikel 5 gesprochen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates dürfen solche Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person hinreichend aufgeklärt wurde und frei und ausdrücklich zugestimmt hat.
In Artikel 25 geht es noch einmal um die Form der Zustimmung. Der Bundesrat findet immerhin, dass für präsymptomatische und pränatale genetische Untersuchungen sowie für Untersuchungen zur Familienplanung die Zustimmung schriftlich erfolgen muss. Das ist gut so, geht der von mir angeführten Minderheit aber zu wenig weit. Wir fordern deshalb klar, dass alle genetischen Untersuchungen im medizinischen Bereich eine schriftliche Zustimmung erfordern.
Bei Artikel 26 geht es darum, wie die betroffene Person über die Untersuchung informiert werden muss. Es ist für mich klar: Liegen dem Arzt Informationen vor, die zeigen, dass für den Embryo oder den Fötus eine unmittelbar drohende physische Gefahr besteht, die abgewendet werden könnte, so muss er diese Informationen unverzüglich weitergeben. Im alten Gesetz ist dies so festgelegt, und zwar in Artikel 18 [PAGE 16] Absatz 2. Weshalb dieser Absatz im neuen Gesetz nun nicht mehr vorkommt, ist mir ein Rätsel. Ich finde ihn sehr wichtig und möchte ihn unbedingt im Gesetz haben.
Ich bitte Sie, meinen beiden Minderheitsanträgen in Block 2 zuzustimmen.