Hardegger Thomas · Nationalrat · 2018-02-26
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26
Wortprotokoll
Es geht bei meinem Minderheitsantrag um die Kompetenz, wer über die Zulassung von Reihenuntersuchungen bestimmt, und darum, wie die Aufbewahrung und Weitergabe der Daten geregelt werden. Immer dann, wenn es um Entscheide geht, die über die individuelle Betroffenheit hinausgehen und gesamtgesellschaftliche Auswirkungen haben, muss die Kompetenz beim Bundesrat liegen. Dies ist beim Epidemiengesetz, beim Transplantationsgesetz und beim Humanforschungsgesetz so, und es soll auch hier bei den genetischen Untersuchungen so sein.
Der Minderheitsantrag ist explizit nicht gegen bestehende Reihenuntersuchungen gerichtet. Gerade die Neugeborenen-Screenings sind sehr wichtig. Verschiedene Krankheiten können früher erkannt werden und sind deshalb eventuell heilbar oder wenigstens besser behandelbar. Uns geht es um Ausweitungen von Reihenuntersuchungen. Der Gesetzentwurf sieht in Artikel 30 Absatz 1 die Kompetenz beim BAG. Das BAG ist kompetent und macht im Interesse der Allgemeinheit gute Arbeit. Doch ist festzustellen, dass das BAG nicht verschont wird, auch von Versuchen der Einflussnahme nicht, sei es der Pharmaindustrie, von Branchenverbänden oder der Krankenkassen. Es können Reihenuntersuchungen auch aus statistischem Interesse, aus wirtschaftlichem Interesse zur Behandlungssicherheit oder aus medizinpolitischem Interesse veranlasst werden. Das sind Gründe, um eine gesellschaftliche Diskussion zuzulassen. Wenn viele Untersuchungsergebnisse die Grundlage dafür bilden, dass ein gesellschaftliches Verhalten beeinflusst wird oder eine Branche ein neues Geschäftsfeld erhält, dann kann die Anordnung einer Reihenuntersuchung nicht einfach ein Verwaltungsakt sein.
Darum bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.