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preparatory:AB 225417

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-02-26

Wortprotokoll

Grundsätzlich muss ich ja sagen: Als Vorsteher des Finanzdepartementes freue ich mich über alle hohen Löhne, denn diese Leute bezahlen viel Steuern und überdurchschnittliche Beiträge in die Sozialversicherungen. Aber der Bundesrat ist selbstverständlich auch der Meinung, dass es hier entsprechend Handlungsbedarf gibt. Er hat auch bereits entsprechende Massnahmen getroffen. Die Generalversammlung erhält in Zukunft die Kompetenz, jährlich die Obergrenze für den Gesamtbetrag der Entlöhnung des Verwaltungsrates und auch eine Obergrenze für den Gesamtbetrag der Entlöhnung der Geschäftsleitung festzulegen. Die Statuten wurden entsprechend geändert, und an der Generalversammlung dieses Jahres 2018 wird das also erstmals durch die Generalversammlung bestimmt. Weil der Bundesrat eine Vertretung in diesen Generalversammlungen hat, können wir darauf entsprechend Einfluss nehmen. Damit ist auch eine gewisse Individualität gewährleistet. Man kann tatsächlich nicht sämtliche Betriebe über den gleichen Leisten schlagen. Aber der Bundesrat sieht auch vor, dass wir hier eine obere Grenze in der Grössenordnung von wahrscheinlich etwa einer Million Franken sehen werden.

Der Lohn eines Bundesrates ist hier wahrscheinlich der falsche Massstab. Wenn wir hier von Bundesratslöhnen als Massstab für Löhne in diesen Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten sprechen, müsste man auch eine Gesamtbetrachtung eines entsprechenden Paketes mit einbeziehen. Denn beim Bundesrat kommt das Ruhestandsgehalt dazu, das ist sehr individuell; es gibt Bundesräte, die darauf verzichten, und je nach Austrittsalter ist es höher oder tiefer, wenn man es im Durchschnitt rechnet. Der Bundesratslohn ist wahrscheinlich nicht ganz der richtige Ansatz. Gleichzeitig müsste man dann die Löhne in diesen Annexbetrieben analysieren. Auch hier hat der Bundesrat Massstäbe festgelegt, indem inskünftig der variable Lohnanteil nicht mehr als 50 Prozent des Fixlohnanteils sein darf. Damit haben wir den Fixlohnanteil plus den variablen, und damit ist auch Gewähr geboten, dass die Lohnhöhe hier nicht übermässig überschritten wird. Wir können das also festlegen.

Ebenfalls hat der Bundesrat festgelegt, dass Nebenleistungen 10 Prozent des Lohnes nicht übersteigen dürfen. Damit haben wir also auch diese Festlegung entsprechend getroffen.

Damit haben wir dieses Paket in etwa eingegrenzt. Ich denke, das ist eine gute Grundlage. Diesen Weg können wir auch weiter beschreiten mit der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, die eigentlich diesen Weg beschlägt und von einem Bruttogehalt des Bundesrates spricht. Das kann man dort entsprechend einordnen.

Dieser Vorschlag von Herrn Pardini "500 000 Franken Lohn sind genug" ist ja populär, um nicht zu sagen populistisch. Aber ich denke, es ist der falsche Weg, die betroffenen Löhne über den gleichen Leisten zu schlagen. Die Aufforderung dieser Motion haben wir sehr wohl verstanden, und wir arbeiten daran, diese Löhne entsprechend zu beschränken. Wir stellen ja auch tatsächlich fest, dass es im Lohnbereich Exzesse gibt. Darauf hat der Bundesrat keinen Einfluss. Ich pflege jeweils zu sagen: Ein CEO einer grossen Schweizer Unternehmung verdient in einem Jahr gleich viel wie sieben Bundesräte in vier Jahren. Das ist tatsächlich etwa so. Jetzt sehen Sie, wie günstig Bundesräte sind, wobei ich nicht meine, dass Bundesräte höhere Löhne brauchen, sondern eher das Gegenteil. Ich hoffe, dass diese Exzesse auch in der Privatwirtschaft vielleicht wieder etwas eingedämmt werden. Wenn der Bundesrat den Weg beschreitet, der mit der parlamentarischen Initiative eingefädelt wird, dann, denke ich, kommen wir zu einer vernünftigen Lösung auf einem Niveau, das in diesem Konkurrenzwettbewerb eher im unteren Bereich liegt. Ich denke aber auch, dass der Bund hier durchaus eine gewisse Vorbildfunktion hat, um diesen Exzessen etwas die Stirn zu bieten.

Ich bitte Sie also, diese Motion nicht anzunehmen, sondern im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer eine Lösung zu finden, die dann auch den Anforderungen gerecht wird. Wir müssen schon auch Folgendes sehen: Wir haben Betriebe, für die wir eine gute Leitung wollen, für die wir die besten Leute wollen. Wenn Sie eine Swisscom nehmen, wenn Sie eine Ruag nehmen mit 8000 Mitarbeitern an 79 Standorten, die Hälfte davon im Ausland, dann sehen Sie, dass die Anforderungen dort hoch sind, und wir müssen die Mitarbeitenden irgendwie wettbewerbsfähig bezahlen.

Aber ich denke, mit der Motion Pardini schlagen Sie den falschen Weg ein. Mit der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer können wir versuchen, individuelle Lösungen zu finden und beide Ziele zu erreichen, nämlich einerseits gemäss der Vorbildfunktion des Bundes eine vernünftige Lohnpolitik zu betreiben und andererseits eine Entlöhnung sicherzustellen, die es dem Bund ermöglicht, gute, qualifizierte Leute zu finden.