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Graf Maya · Nationalrat · 2018-02-26

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Artikel 43, bei dem es gemäss dem Titel um ein Verbot betreffend den Umgang mit genetischen Daten geht. Die vorberatende Kommission hat in Artikel 43 entgegen dem Entwurf des Bundesrates das Verbot aufgehoben, für Lebensversicherungen mit einer Versicherungssumme von höchstens 400 000 Franken und für freiwillige Invaliditätsversicherungen mit einer Jahresrente von höchstens 40 000 Franken bereits vorliegende Ergebnisse präsymptomatischer genetischer Untersuchungen zu verlangen und einzusehen. Neu soll diese Verwertungsmöglichkeit für alle Lebensversicherungen und für alle freiwilligen Invaliditätsversicherungen gelten, unabhängig von der Versicherungssumme. Dieser unverständliche Entscheid ist eine krasse Verschlechterung des Schutzes der Menschenwürde und der Persönlichkeit bei genetischen Untersuchungen und widerspricht eigentlich dem Zweckartikel - lesen Sie ihn bitte nochmals - dieses neuen Gesetzes. Er widerspricht auch Artikel 8 der Bundesverfassung, wonach es bei der Rechtsgleichheit auch um eine Nichtdiskriminierung geht.

Wer Gentests macht respektive aus medizinischen Gründen Genanalysen vornehmen lassen muss, erhält intime Informationen über sein Erbgut, und zwar, wie wir wissen, immer mehr und immer detailliertere Informationen. Diese sind nicht nur ganz persönlicher Natur. Sie betreffen bei Erbkrankheiten auch alle Verwandten, die Familie. Es sind also höchst sensible Personendaten, die nicht in die Hände von Versicherungsgesellschaften gehören, auch nicht in jene von Lebensversicherern. Zudem bilden diese vielen Informationen über unser Erbgut nie eine Diagnose, sondern es sind ganz häufig Risikofaktoren. Viele äusserliche Faktoren spielen genauso eine Rolle, ob eine Krankheit ausbricht oder nicht.

Ich zitiere gerne die Krebsliga Schweiz, die die Folgen der Verbotsaufhebung so beschreibt: Personen, die eine erbliche Veranlagung zu Krebs aufweisen, würden von Versicherungen strikter behandelt, "sei es mit höheren Prämien oder sogar mit einem Ablehnungsentscheid. Ein erhöhtes familiäres oder ein aufgrund anderweitiger genetischer Veränderungen mittels Gentest festgestelltes erhöhtes Risiko für eine Krebserkrankung bedeutet aber noch keine Diagnose und darf nicht zu einer Diskriminierung beim Zugang zu Versicherungsleistungen führen."

Will also die Mehrheit der WBK mit diesem Entscheid wirklich Menschen ausschliessen oder benachteiligen beim Abschluss von Lebensversicherungen, und das nur, weil sie eventuell ein erhöhtes Risiko tragen? Und wer bestimmt, und wie wird bestimmt, was ein erhöhtes Risiko ist? Wie wollen das die Versicherungen feststellen? Wie gehen die Versicherungen mit diesen höchst vertraulichen persönlichen Daten um, die bei Erbkrankheiten auch Verwandte betreffen können? Sind diese dann von der Regelung auch betroffen? Wer erhält die Daten, und was geschieht mit ihnen? Wer kontrolliert die Versicherungen betreffend den Datenschutz? Und was geschieht mit den sogenannten Überschussinformationen? [PAGE 22]

Sie sehen: Es bleiben viel zu viele Unklarheiten und Fragen bezüglich der Umsetzung dieses, ich muss es leider sagen, Hauruck-Entscheids der WBK offen - und dies zugunsten der Versicherungsgesellschaften. Ich bitte Sie daher, gemäss meinem Minderheitsantrag unbedingt dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen und das Verbot der Verwendung von genetischen Daten auch für Lebensversicherungen und freiwillige Invaliditätsversicherungen beizubehalten.

Ich äussere mich noch ganz kurz zu Artikel 54a und bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und damit eine neue Bestimmung bezüglich der Information der Öffentlichkeit zu schaffen. Diese Bestimmung befand sich bereits in der Vernehmlassungsvorlage. Mit ihr würde dem Bund der Auftrag gegeben, ein spezifisches Informationsportal einzurichten oder Broschüren, die fachlich neutral sind und über genetische Untersuchungen informieren, zu erstellen.

Wir haben den ganzen Nachmittag gehört, dass Gentests immer häufiger und immer mehr kommerzialisiert werden. Eine unabhängige fachliche Beratung ist da sehr wichtig. Sie sollte daher hier Aufnahme finden.

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