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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2018-02-26

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2018-02-26

Wortprotokoll

Bei diesem Block diskutieren wir das, was schon in den Medien diskutiert worden ist: Was dürfen Versicherer wissen, was nicht? Was dürfen sie verlangen, was nicht?

Die Minderheit bei Artikel 37 will ein Informationsverbot, und zwar ein grundsätzliches. Das heisst, sie will das heutige Recht verschärfen. In Einzelfällen erscheint uns aber eine Offenlegung der Daten sinnvoll. Deshalb: Bei Artikel 37 beim geltenden Recht bleiben und den Antrag der Minderheit ablehnen - das ist hier eine Ermöglichungs- und nicht eine Verhinderungspraxis. Wir glauben, das dient dem Schutz des Individuums.

Bei Artikel 43 geht es darum, was Versicherungseinrichtungen wissen dürfen und was nicht, also darum, was sie verlangen oder verwerten dürfen. Wem auch immer man folgen will, der Mehrheit oder der Minderheit: Versicherungseinrichtungen dürfen keine Untersuchungen anordnen respektive die Durchführung solcher Untersuchungen verlangen. Es geht darum, ob sie vorhandene Daten nachfragen oder verwerten dürfen. Weiter betrifft die Diskussion nur Lebensversicherungen und freiwillige Invaliditätsversicherungen, nicht aber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes, nicht die berufliche Vorsorge im obligatorischen und überobligatorischen Bereich und nicht die Versicherung bezüglich Lohnfortzahlung. Wir von der BDP-Fraktion sind mehrheitlich der Meinung, dass man ja eigentlich seine genetischen Eigenschaften nicht beeinflussen kann und trotzdem auch Lebensversicherungen und Invaliditätsversicherungen bis zu einem bestimmten Betrag abschliessen können muss. Auf der anderen Seite verstehen wir aber natürlich auch die Versicherung, und das führt dazu, dass wir uns bei diesem Artikel der Stimme enthalten oder die Minderheit unterstützen werden. Wir hoffen hier auch noch auf eine Klärung durch die ständerätliche Diskussion.

Bei den Artikeln 45 und 47 werden wir wie auch bei Artikel 54 der Mehrheit folgen.

Zum Einzelantrag Herzog: Kollegin Herzog ist Mitglied der Kommission. Sie hätte den Antrag also dort einreichen können. Der Einzelantrag ist abzulehnen. Erstens gehört er nicht in dieses Gesetz, und zweitens: Wenn er in dieses Gesetz gehören würde - was nicht der Fall ist -, dann wäre er auch noch unvollständig, weil über einen anderen Paragrafen sichergestellt wird, dass eine Einwilligung für die Erstellung eines DNA-Profils vorhanden sein muss. Noch etwas zur Aufklärung von Kollegin Herzog: Kollegin Herzog, glauben Sie mir, auch wenn Sie eine DNA-Analyse machen würden, könnte nicht festgestellt werden, ob Sie Schweizerin sind oder nicht. Das geht leider nicht. Deshalb ist das, was Sie verlangen, auch in der Begründung schlicht falsch. [PAGE 23]

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