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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2018-02-26

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass in allen Betrieben, bei denen der Bund Haupteigner oder Mehrheitsaktionär ist, ein Lohndeckel von maximal 500 000 Franken angewendet wird. Als Referenzlohn wird im Motionstext auch noch der Lohn des Bundesrates vermerkt. Diese Motion verfolgt also eine sehr ähnliche Stossrichtung wie die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, auf die ich auch noch näher zu sprechen kommen werde.

Zunächst aber zu der zur Debatte stehenden Motion: Der Nationalrat hat diese Motion am 14. Dezember des vergangenen Jahres mit 111 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Viel mehr lässt sich dazu, zu den dahinterstehenden Beweggründen, nicht sagen, da keine eigentliche inhaltliche, materielle Diskussion stattgefunden hat. Auch der Bundesrat äusserte sich im Nationalrat nur in aller Kürze. Der Grund für die ausgebliebene Debatte: Nationalrat Pardini hatte in der Grossen Kammer zunächst den Rückzug seiner Motion verkündet und auf die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer verwiesen, welche sein Anliegen ja bereits aufnehme. Anschliessend hat er aber seinen Rückzug sozusagen zurückgezogen. Die Gründe dafür lassen sich dem Amtlichen Bulletin nicht entnehmen. Es ist jedenfalls eine Tatsache, dass es dann doch noch eine Abstimmung gegeben hat, und dabei wurde die Motion angenommen.

Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Die Kommission anerkennt, dass bezüglich der Löhne der Kader von bundesnahen Betrieben Handlungsbedarf besteht. Es besteht ganz offensichtlich ein gewisser Unmut, nicht nur in der Grossen Kammer - darauf können wir schliessen, wenn wir die verschiedenen Vorstösse zur Kenntnis nehmen -, sondern gemäss der Beurteilung unserer Kommission auch in der Bevölkerung.

Fixe Beträge als Obergrenze für die Löhne dieser Kader der doch sehr unterschiedlichen Unternehmen und Anstalten hält die Kommission jedoch nicht für den richtigen Weg. Es muss gemäss der Kommission weiterhin eine gewisse Flexibilität und Bandbreite bestehen. Das ist das eine. Das andere ist: Die Kommission hält es für richtiger und wichtig, inhaltliche Kriterien heranzuziehen und auf der Basis dieser inhaltlichen Kriterien die Lohnpolitik der bundesnahen Betriebe [PAGE 15] mitzusteuern - inhaltliche Kriterien, die dann eben auch eine Differenzierung ermöglichen, eine Differenzierung der doch sehr unterschiedlichen Unternehmen.

Dass die Kommission durchaus gewillt ist, diese Steuerung der Lohnpolitik zu intensivieren, beweist sie, indem sie trotz der Empfehlung, diese Motion abzulehnen, zwei weitere Entscheidungen getroffen hat, die die Thematik aufnehmen. Erstens regten wir bereits im Mai des vergangenen Jahres mit einer von der Kommission eingereichten Initiative gesetzliche Regelungen an, welche bezwecken, dass der Bundesrat betreffend Lohnpolitik der Unternehmen des Bundes sowie der bundesnahen Anstalten aktiver wird. Er soll im Rahmen der jeweiligen Eignerstrategie eine Bandbreite für alle Vergütungen - die fixen und die variablen Lohnanteile sowie die Nebenleistungen - durchsetzen. Dabei sollen die Vergütungen der Organmitglieder in einem angemessenen Verhältnis stehen, zur eigentlichen Aufgabe, zur Firmengrösse, zur unternehmerischen Herausforderung, zur Leistung und zum Arbeitsmarktumfeld sowie auch zum Lohngefüge des Personalkörpers. Dieser Vorstoss, unser Vorschlag sozusagen, ist noch in der Schwesterkommission hängig, es handelt sich um die parlamentarische Initiative 17.443, "Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten".

Zweitens haben wir in derselben Sitzung, in welcher wir die Motion Pardini behandelten und ablehnten, in einer zweiten Runde die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, die ich bereits erwähnt habe, behandelt. Das Festhalten an dieser parlamentarischen Initiative durch den Nationalrat hat uns gezeigt, dass diesem unsere eigene Kommissionsinitiative offenbar nicht reicht und zu wenig weit geht. Und um den Handlungsbedarf nochmals zu anerkennen, aber auch, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, haben wir uns dann im Rahmen der Diskussion dafür entschieden, dieser parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer 16.438, "Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen", Folge zu geben. Damit ist jetzt also der Auftrag erteilt. Die nationalrätliche Schwesterkommission, die SPK-NR, hat den Auftrag erhalten, auf Gesetzesebene eine geeignete Lösung auszuarbeiten.

In einem Schreiben haben wir ausserdem die Schwesterkommission darauf verwiesen, dass wir inhaltliche Kriterien, wie ich es vorher ausgeführt habe, als richtiger erachten: Sie sollten doch unseren Vorschlag des vergangenen Jahres, also die Initiative der SPK-SR, bei der Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage mitberücksichtigen.

Wenn wir noch vom Bundesratsgehalt als möglicher Referenzgrösse reden - dieses Gehalt wird in beiden Vorstössen, in dieser Motion und auch in der eben erwähnten parlamentarischen Initiative, als Referenzgrösse genannt -, müssen wir auch noch den Hinweis machen, dass erschwerend dazukommt, dass die Vergleichbarkeit nur sehr beschränkt gegeben ist. Dabei müsste man wennschon vom Bruttogehalt eines Bundesrates ausgehen, welches auch das Ruhegehalt mitberücksichtigt. Macht man dann diese Kalkulation, vielleicht kommt der Bundesrat auch noch darauf zu sprechen, dann kommt man je nach individueller Situation, dem Alter usw. auf einen Jahreslohn von ungefähr 800 000 bis zu 1 Million Franken.

Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihre Kommission den Handlungsbedarf sieht und auch auf den eben beschriebenen zwei Schienen, die wir bevorzugen und unterstützen, aktiv geworden ist. Zudem möchte ich Sie im Namen der Kommission noch darauf hinweisen, dass auch der Bundesrat - wahrscheinlich wird Herr Maurer uns noch darüber informieren - aktiv geworden ist: Er hat von sich aus die Steuerung intensiviert und hat für die Statuten der grossen Aktiengesellschaften des Bundes Musterbestimmungen erlassen. Diese kommen im Laufe dieses Jahres an den Generalversammlungen zum Tragen, werden also ebenfalls zu einer verbesserten oder einer intensivierten Steuerung der Lohnpolitik führen.

Trotz der Ablehnung, die wir für diese Motion Pardini empfehlen, da uns diese in ihrer Forderung zu starr ist, möchten wir Sie also darauf hinweisen, dass wir den Handlungsbedarf sehen und hier verschiedene Aktivitäten gestartet haben und auch Aktivitäten von anderer Seite gestartet wurden, nämlich seitens des Bundesrates. Wir erachten es aber nicht als sinnvoll, den Weg dieser Motion zu gehen.

Ihre Kommission empfiehlt diese Motion Pardini, "500 000 Franken Lohn sind genug", zur Ablehnung.