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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-02-26

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-02-26

Wortprotokoll

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen ist nicht einfach ein Frankengeschäft. Er wurde 2004 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit über 64 Prozent Jastimmen angenommen, um der Schweiz einen neuen Schub zu geben, wie es der damalige Finanzminister Merz ausdrückte. Der Finanzausgleich ermöglicht es Bund und Kantonen auch heute noch, den Föderalismus neu zu beleben und damit das Fundament der Schweiz zu stärken.

Die Interpellation unseres Kollegen Hêche spricht also einen ganz zentralen Punkt unserer Schweizerischen Eidgenossenschaft, unserer schweizerischen föderalistischen Strukturen an. Das System ist unter Druck, weil gewisse Spannungen zwischen Geberkantonen und Nehmerkantonen bestehen, die nicht unberücksichtigt bleiben können. In guteidgenössischer Manier haben sich die verschiedenen Partner, das heisst die Kantone unter sich und der Bund, gemeinsam bemüht, eine minimale Anpassung vorzunehmen. Damit sollen die Nachhaltigkeit und die Effizienz des NFA auch in Zukunft gewährleistet werden.

Ständerat Hêche hat mit drei einfachen Fragen den Finger auf den wunden Punkt der Verantwortung des Bundes für einen zukunftsfähigen Föderalismus gelegt. Die Antwort des Bundesrates ist eigentlich enttäuschend. Herr Bundesrat Maurer, Sie haben bisher gezeigt, dass Sie in konstruktiver Art und Weise zu einer Lösung beitragen wollen. Ich bitte Sie daher, die Antwort auf die Interpellation Hêche in diesem Sinne zu konkretisieren und damit eine tragfähige und zukunftsträchtige Lösung zu ermöglichen.

Ich will dazu die folgenden drei Punkte hervorheben:

1. Der Bund wird ganz klar entlastet. Die von alt Regierungsrat Marty vorgeschlagene fixe Mindestausstattung von 86,5 Prozent führt keineswegs zu einer Mehrbelastung des Bundes. Faktisch führt dieser Vorschlag gegenüber der heute politisch festgelegten Dotation von 88 Prozent klar zu einer Entlastung des Bundes.

2. Die gewonnenen 400 Millionen Franken müssen im NFA-System verbleiben. Die 400 Millionen Franken, von denen der Bund am Ende der Übergangsphase, die bis 2022 dauern soll, entlastet wird, sollen namentlich aus zwei Gründen dem NFA erhalten bleiben. Der Bund hat zuerst einmal die staatspolitische Verantwortung, das System und damit auch die Kohäsion der Schweiz nachhaltig zu sichern. Zudem macht dieses Vorgehen für den Bund auch aus einer egoistischen Sichtweise Sinn. Er hat nämlich ein eminentes finanzielles Interesse daran. Denn wenn am NFA keine Anpassungen vorgenommen würden, stiegen die Belastungen des Bundes dynamischer an und würde er mittel- und langfristig wesentlich mehr zahlen müssen.

Gemäss Artikel 47 der Bundesverfassung muss der Bund den Kantonen "ausreichende Finanzierungsquellen" belassen. Betrachtet man nun aber die langfristigen Finanzperspektiven der öffentlichen Haushalte in der Schweiz, so stellt man fest, dass die Kantone von den demografischen Lasten viel stärker betroffen sein werden als der Bund. Die Schuldenquote des Bundes dürfte zwischen 2013 und 2045 von 17 auf 7 Prozent sinken, während jene der Kantone von 10 auf 37 Prozent steigt. Wenn die Kantone nicht über ausreichende Finanzquellen verfügen, dann wird der Druck zugunsten zentralistischer Bundeslösungen deutlich zunehmen, was den Bund mit Sicherheit teurer zu stehen kommen wird.

3. Nun komme ich zum für mich zentralen Punkt. Die ressourcenschwachen Kantone dürfen nicht draussen vor der Tür gelassen werden. Der sogenannte Kompromiss der Kantone hat einen Schönheitsfehler. Vier Kantone haben sich gegen die Marty-Vorschläge gewehrt. Denn diese Lösung trifft die ressourcenschwachen Kantone unverhältnismässig stark. Die im System verbleibenden Bundesgelder müssen daher grösstenteils für die Kompensation der Verluste dieser Kantone genutzt werden können. Im System ist mit dem Härtefallausgleich nämlich angelegt, dass denjenigen Kantonen, welche mit der Einführung des neuen Systems schlechtergestellt werden, eine Entlastung gewährt wird. Diese Entlastung ist einem Phasing-out-System unterworfen. Die Beiträge nehmen ab Ende 2015 um jährlich 5 Prozent ab. Der Härtefallausgleich läuft also 2035 aus. Für meinen Kanton, den Kanton Freiburg, ergibt das eine jährliche Reduktion um rund 7 Millionen Franken. Die Reduktion der Dotation von 88 auf 86,5 Prozent bewirkt für meinen Kanton bis 2022 rund 55 Millionen Franken weniger Einnahmen aus dem Finanzausgleich.

Es scheint mir daher absolut gerechtfertigt zu sein, dass die mit der Marty-Lösung generierten Bundesgelder im System für einen gerechten Ausgleich genutzt werden.

Zusammenfassend: Der Finanzausgleich ist ein gemeinsames Jahrhundertwerk von Bund und Kantonen. Die Grundarchitektur stimmt nach wie vor. Die nun vorgeschlagenen Justierungen stellen eine wichtige Optimierung des Systems dar. Sowohl Bund wie auch Kantone haben ein eminentes Interesse daran, dass die Basis des erforderlichen föderalistischen Systems auch in Zukunft erhalten bleiben kann. Dazu ist es wichtig, dass alle Partner einen adäquaten Beitrag leisten und alle Kantone, namentlich auch die ressourcenschwachen Kantone, ihren Anteil erhalten. Nur so kann das auf lange Frist angelegte System Vertrauen schaffen und seine Glaubwürdigkeit bewahren. Der Partner Bund muss hier eine besondere Verantwortung übernehmen.

Ich ersuche Sie deshalb, Herr Bundesrat Maurer, hier und heute vor den Ständerätinnen und Ständeräten zu bekennen, dass Sie damit einverstanden sind, die vom Bund durch die leichte Systemanpassung gewonnenen 400 Millionen Franken im System zu belassen.