preparatory:AB 22550
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Weil vor allem gestern bei verschiedenen Gelegenheiten - unter anderem bei der ausgedehnten Diskussion zum Thema des neuen Instituts der Durchdiener - immer wieder und zu Recht die Anliegen der Miliz thematisiert wurden, scheint mir eine Bemerkung hier bei Artikel 101 angebracht. Die Änderungen bei diesem Artikel im 4. Kapitel, "Berufsformationen", hat der Ständerat einstimmig beschlossen. Unsere Kommission ist aus Überzeugung auf diese vorgeschlagenen Änderungen des Ständerates eingetreten.
In Absatz 1 wird klar die Priorität der Miliz stipuliert. Die Milizformationen sollen so weit wie möglich erhalten bleiben.
Bei Absatz 2 hat der Ständerat eine Präzisierung beschlossen, welche den Erläuterungen in der Botschaft entspricht: "Die Angehörigen der betreffenden Formationen können auch im Bereich der Ausbildung eingesetzt werden." Weiter hat der Ständerat einen neuen Absatz, Absatz 3, eingefügt, welcher präzisiert, dass die Angehörigen der Berufsformationen als militärisches Personal angestellt sind.
In diesem Zusammenhang mache ich hier nochmals auf diese neue Definition "Berufspersonal" des Armeeleitbildes (BBl 2002 1038) aufmerksam. Wir werden auch im Rahmen der Armeeorganisation noch Gelegenheit haben, ein klares Bekenntnis zur Miliz und vor allem auch zu den Milizkadern abzugeben.