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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-02-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-02-27

Wortprotokoll

Die Emotionen zu diesem Thema scheinen schon jetzt gross zu sein. Sie entsprechen aber auch der Bedeutung dieser Situation. Nur schon die Tatsache, dass Sie so verschiedene Minderheitsanträge haben, zeigt, dass es eben kein simples Rezept gibt. Die Frage ist berechtigt: Was tun wir im Nichtbaugebiet mit den vorhandenen Bauten? Es sind zumeist landwirtschaftliche Bauten, die nicht mehr genutzt werden.

Sie wissen, dass das Zersiedelungsproblem seit Jahren auf der politischen Agenda steht. Das Problem ist für das Baugebiet gelöst. Wir haben per Volksabstimmung dafür gesorgt, dass die Einzonungen so gut wie möglich den Bedürfnissen des Wohnens, des Arbeitens und der Infrastruktur entsprechen. Jetzt sprechen wir über das Nichtbaugebiet. Vom Grundsatz her muss der Ansatz im Nichtbaugebiet noch strenger sein. Sinn und Zweck des Nichtbaugebietes ist es, dass man dort eben in der Regel nicht wohnt und arbeitet. Es ist Nichtbaugebiet, es ist Kulturland für die Bauern, für die Freizeit usw. Diesen Grundsatz müssen wir betonen. Daran arbeiten wir auch.

Wir haben heute eine sehr strenge Gesetzgebung. Das Bundesgericht hat im Laufe der letzten vierzig Jahre noch strenger ausgelegt, was man im Nichtbaugebiet mit vorhandenen Bauten tun darf, die eben in aller Regel landwirtschaftliche Bauten sind. Es gibt eine sehr strenge bundesgerichtliche Rechtsprechung. Sie passt zum Teil nicht mehr in die heutige Situation. Deshalb will der Bundesrat schon lange mit einer zweiten Etappe der RPG-Revision auch das Nichtbaugebiet behandeln und Ihnen diese Revision vorlegen. Wir stehen, Herr Nationalrat Fässler, nicht in Konflikt mit den Kantonen, sondern nahe dran an der Lösung. Wir werden Ihnen noch in diesem Jahr die RPG-2-Revision vorlegen. Sie behandelt genau das Problem, wie wir in der Nichtbauzone mit vorhandenen Bauten umgehen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung gebraucht werden, und die Lösungen dieses Problems. Das ist der Kontext, in dem wir uns befinden.

Noch etwas, was meines Erachtens für die politische Meinungsbildung wichtig ist: Eine Zersiedelungs-Initiative liegt auf dem Tisch. Der Bundesrat wird Ihnen die Botschaft dazu im Herbst zustellen. Diese Initiative geht sehr weit. Aber auch in diesem Kontext möchte ich Sie daran erinnern, dass es hier Initiativen gibt, die noch in eine ganz andere Richtung gehen und viel restriktiver sind. Für den Bundesrat - das haben wir schon gesagt - gehen sie zu weit. Aber es ist ein Thema, das die Bevölkerung sehr beschäftigt.

Wir hatten in ein paar Kantonen, Zürich etwa und Thurgau, Kulturlandschutz-Initiativen, die vom Volk angenommen wurden und bei denen von der Bevölkerung auch das Signal gegeben wurde: Aufgepasst, in der Nichtbauzone möchten wir wirklich auch dem Kulturlandschutz, der Landwirtschaft die Priorität geben, aber nicht unbedingt der Wohnnutzung. Darum geht es in der Zukunft: Wie finden wir eine Allokation, bei der man sagen kann, jetzt nichts mehr zu tun und all die vorhandenen Bauten zerfallen zu lassen, sei ebenso wenig der richtige Weg, wie jetzt jede Baute in eine Wohnnutzung überführen zu können? Wenn es um 200 000 Bauten, Scheunen, Ställe geht, dann ist das nicht wenig. Darum geht es am Schluss: um das Mass, wie wir die Balance finden zwischen Bedürfnis nach Wohnraum und dem klaren Signal, dass wir uns hier in der Nichtbauzone befinden.

Auch um die Gerechtigkeit geht es. Was Sie in der Nichtbauzone baulich nutzen, diskriminiert grundsätzlich diejenigen, die in der Bauzone Land gekauft haben. Denn Sie wissen: Landwirtschaftsland hat andere Kaufpreise, hat einen anderen Steuerwert. Und wenn man dann dort plötzlich wohnen [PAGE 52] darf, ist das nicht gerade fair gegenüber demjenigen, der in der Bauzone Terrain gekauft hat oder der in der Bauzone ein Gebäude umbaut und umnutzt. Das ist der eine Aspekt. Steuerlich kann man das vielleicht dann korrigieren, aber das ist ein Element, das wichtig ist.

Ein zweites Element: Die Zersiedelung heisst in der Regel für die Gemeinden und Kantone auch, dass es Kosten gibt, wenn sie für all diese abgelegenen Gebäude Strassen, Abwasser und Wasser, Strom und die ganze Erschliessung aufrechterhalten müssen. Es sind Kosten, die in der Regel der Steuerzahler bezahlt. Auch das muss berücksichtigt werden, und das ist ein bisschen eine Schwierigkeit dieser Motion, die ja besagt, dass keine Kosten entstehen dürfen. Der Unterhalt von Strassen bedeutet per se Kosten, die anfallen. Wenn alles schon vorhanden ist, ist das eine andere Situation, als wenn die Erschliessung nicht komplett ist oder wenn man dann auf bestehenden Strassen, die vorher von einem Traktor genutzt wurden, plötzlich pro Tag zehn, zwanzig Autos hat, also auf der gleichen Erschliessung. Das sind alles Komponenten, die berücksichtigt werden müssen.

Aus diesen Überlegungen heraus hat der Ständerat einstimmig beiden Initiativen keine Folge gegeben. Auch Ihre Kommission beantragt ein Nein zu den Initiativen, weil sie zu weit gehen, weil sie diesen Prinzipien des Rechtsstaates widersprechen.

Es bleibt die Motion. Die Motion nimmt einige Elemente auf, für die der Bundesrat Sympathie hat, weil sie auch den Überlegungen entsprechen, wie wir sie im Rahmen der Revision RPG 2 anstellen: Wie kann man vernünftigerweise in welchem Mass und unter welchen Bedingungen nicht mehr benutzte Bauten zu Wohnbauten umnutzen? Es gibt solche Situationen. Wir möchten das nicht per se verunmöglichen.

Was wir jetzt gerade mit den Kantonen planen, sind Elemente wie ein Planungsgrundsatz, dass zum Beispiel in kantonalen Richtplänen solche Umnutzungen vorgelegt werden müssen. Dann hat in der Regel auch das Volk etwas zu sagen. Wir haben zusätzliche Elemente wie den Kompensationsgrundsatz, der besagen könnte, dass ein Kanton irgendwo kompensieren muss, wenn er sagt, er möchte hier und dort landwirtschaftliche Gebäude umnutzen.

Sie kennen diese Ansätze schon aus der Diskussion um die Revision RPG 1 mit der Mehrwertabgabe. Man kann sie dann auch einsetzen, um einen Ausgleich zu schaffen und um zu sagen: Diese Maiensässe hier werden jetzt wirklich nicht mehr genutzt, die lassen wir so; und andere, die vielleicht nahe bei einem Dorfkern sind, die heute schon sehr gut erschlossen sind, kann man für Wohnzwecke umnutzen. Dann kann das Sinn machen. Dann sollen von den Kantonen auch gewisse Kompetenzen wahrgenommen werden können. Genau das diskutieren wir. Wir sind nahe an Lösungen. Sie werden, wie gesagt, die Botschaft in diesem Jahr bekommen.

Die Motion, sowohl die ständerätliche Version wie die abgeänderte, will hier, der Kommissionssprecher hat das betont, keine Kompensation. Es würde nur ein Element dieses Ansatzes aufgenommen, nur die Planungshoheit für die Kantone, also ohne Kompensation. Das geht schief, das kann ich Ihnen schon jetzt sagen, weil das dann nicht mehr unbedingt gerecht ist gegenüber dem Gewerbe, gegenüber dem Baugebiet. Es wird die Zersiedelung nicht bremsen, sondern in der Tendenz eher verstärken.

Denken Sie an die von mir erwähnte Zersiedelungs-Initiative, die kommt! Sie wird im Herbst auf Ihrem Tisch liegen. Sie werden auch dort Antworten geben müssen. Im Lichte dieser und anderer kommender Vorlagen, im Lichte der schwierigen Thematik würde ich Ihnen beliebt machen, dass Sie sagen: Ja, die Politik muss das Problem endlich lösen. Alle Reformen wurden immer auf die lange Bank geschoben, oder man hat sich nicht gefunden. Es blieb immer nur die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die tatsächlich viel zu eng ist. Aber das muss im Gesamtzusammenhang angegangen werden und nicht mit einer Motion, die zudem noch schwierig formuliert ist.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit Genecand zuzustimmen und das alles abzulehnen - nicht, weil kein Handlungsbedarf besteht, sondern weil Sie die Thematik im Lichte der Gesamtrevision sehen müssen, im Lichte dieser Initiative, die Sie beschäftigen wird, im Lichte des Planungs- und Kompensationsansatzes, den wir mit den Kantonen diskutieren und der auch die Lösung des Bundesrates sein wird.

Eine letzte Bemerkung noch: Ich habe vorhin gehört, dass dann die Zweitwohnungsgesetzgebung nicht mehr gelten soll. Das ist eine Illusion! Die gilt, und zwar für das Bau- und für das Nichtbaugebiet; wenn man diese Hintertür benutzen möchte, wird der Plan nicht aufgehen. Ich sehe einen Nationalrat nicken. Bei dieser Gesetzgebung hat man dieses diffizile Gefälle von vorhandenen Bauten und der Frage der Umnutzung auch gesehen. Schon damals haben wir erfahren, wie schwierig es ist, hier eine Balance zu finden. Das wird sich bei diesen Vorlagen noch verstärkt präsentieren, weil die Zahl der Bauten, um die es geht, viel grösser ist.

[VS]