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Müller Leo · Nationalrat · 2018-02-28

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-02-28

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, noch einmal auf das Projekt "Ja zum Schutz der Privatsphäre" zurückzublicken. Im Jahr 2012 wollte der Bundesrat das Steuerstrafrecht ändern. Mit seiner Vorlage rief er ein Initiativkomitee auf den Plan. Am 25. September 2014 wurde mit 117 531 gültigen Unterschriften die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" eingereicht. Die Vorberatung fand dann in der WAK des Nationalrates statt. Diese Kommission hat nach sehr intensiven Diskussionen entschieden, dieser Initiative einen direkten Gegenvorschlag entgegenzustellen.

Der Nationalrat hat am 13. und 15. Dezember 2016 dieses Geschäft, also die Initiative und den Gegenvorschlag, hier beraten, und er hat beidem, der Initiative und dem Gegenvorschlag, zugestimmt. Am 6. Juni 2017 hat der Zweitrat, der Ständerat, dieses Geschäft beraten. Der Ständerat hat entschieden, man solle diese Initiative zur Ablehnung empfehlen, und er ist nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten. Das Geschäft ist dann in die nächste Runde gegangen. Am 13. September 2017 hat der Nationalrat an seinem Beschluss festgehalten, die Initiative sei zur Annahme zu empfehlen, und er ist erneut auf den Gegenvorschlag eingetreten. Am 19. September 2017 hat der Ständerat diese Vorlagen erneut beraten, und er hat ebenfalls an seinem Beschluss festgehalten, dass die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen sei, und er ist auf den Gegenvorschlag nicht eingetreten.

Die Wende bei diesem Geschäft kam dann in der Wintersession 2017. In der Wintersession haben beide Räte eine gleichlautende Motion angenommen. Der Bundesrat hat vorgehend zu dieser Motion Stellung genommen, und er hat beantragt, diese Motion sei anzunehmen. Damit das auch klar ist, wiederhole ich gerne den Text dieser Motion 17.3706. Er lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Vorlage Revision des Steuerstrafrechts, die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten."

Die Motion mit diesem Wortlaut wurde dann von beiden Räten angenommen. Das ist auch der Grund, weshalb dann die Initiative zurückgezogen wurde. Die Bundeskanzlei hat das am 11. Januar 2018 mitgeteilt.

Es ist so, dass der Gegenvorschlag nicht einfach obsolet wird, wenn eine Initiative zurückgezogen wird; dieser Gegenvorschlag hat ein eigenes Schicksal, wie man dem sagt. Dieser Gegenvorschlag ist aber nicht mehr nötig, und die WAK unseres Rates hat dann an der Sitzung vom 29. Januar 2018 oppositionslos beschlossen, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Das ist auch der Antrag, der heute hier gestellt wird: Man solle auf den Gegenvorschlag nicht eintreten. Wenn uns der Rat das so tut, haben wir dann zwei gleichlautende Beschlüsse. Der Ständerat hat das schon mehrmals getan, der Nationalrat würde es heute tun.

Wenn beide Räte diesen gleichlautenden Nichteintretensantrag so gutheissen, ist dieses Geschäft vom Tisch, und es ist erledigt.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, auf diesen Gegenvorschlag nicht einzutreten.

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