Wicki Hans · Ständerat · 2018-02-28
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-02-28
Wortprotokoll
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ja ein sehr, sehr wichtiges Anliegen der Schweizer Bevölkerung, aber es ist auch ein sehr schwieriges und sehr emotionales Thema. Seit Jahrzehnten diskutieren wir das Thema Lohngleichheit, und es macht grundsätzlich den Anschein, als ob es sich um einen Kampf gegen Windmühlen handelt. Dabei wird aber sehr gerne vergessen, wie stark der Anteil des nichterklärbaren Lohnunterschieds in der Privatwirtschaft in den letzten Jahren abgenommen hat. Es ist meines Erachtens klar dargelegt, dass die Wirtschaft den Verfassungsauftrag ernst nimmt. Die Tendenz der Kurve zeigt jedenfalls in die richtige Richtung, und wir dürfen berechtigterweise davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung entsprechend fortsetzen wird.
Dieser Erfolg ist einerseits damit zu erklären, dass die Gleichstellungsfrage bei der aktuellen Generation von Führungspersonen nun wirklich kein Thema mehr darstellt. Andererseits ist er auch auf die Dialogbereitschaft und das Engagement der privaten Unternehmungen zurückzuführen. In der heutigen Generation ist es nämlich nicht das Geschlecht, das für eine Tätigkeit und für den Lohn entscheidend ist, sondern lediglich die Leistung, die erbracht werden muss.
Zudem wundert es mich, dass der Begriff "nichterklärbar" nicht stärker hinterfragt worden ist. Tatsächlich liesse sich nämlich ein grosses Fragezeichen dahinter setzen. Die Differenz von 7,45 Prozent für das Jahr 2014 beruht auf Daten, die vom Bundesamt für Statistik erhoben wurden. Dieses erhebt allerdings nur Daten zu folgenden Kriterien: Alter, Geschlecht, Aufenthaltskategorie, Zivilstand, Ausbildung, Hochschultitel und Eintritt in das Unternehmen. Demzufolge sind auch nur diese Daten vorhanden, um Lohnunterschiede festzustellen und zu erklären.
Umgekehrt heisst das, dass der Begriff "nichterklärbar" nur darauf verweist, dass sich die genannten 7,45 Prozent nicht mit diesen Kriterien erklären lassen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass noch weitere Kriterien existieren, die diese Lohndifferenz begründen. Diese Kriterien haben selbstverständlich nichts mit dem Geschlecht zu tun. Hier wäre etwa an die Kriterien Sprachkenntnisse, Führungserfahrung, Weiterbildungen, Beschäftigungsgrad, konkrete Position im Unternehmen usw. zu denken. Diese werden allerdings nicht erhoben und fliessen entsprechend auch nicht in die Auswertung ein. Sie dürften aber bei dieser Differenz ein wesentlicher Faktor sein. Somit kann nicht automatisch gefolgert werden, dass nichterklärbare Differenzen ausschliesslich oder weitgehend auf einer Geschlechterdiskriminierung beruhten.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sehr fragwürdig, dass die Unternehmen mit zusätzlichen Bürden belastet werden, umso mehr als sich die Situation in den letzten Jahrzehnten wesentlich verbessert hat. Entsprechend ist es kaum angebracht, den Unternehmen vorzuwerfen, sie hätten sich dem freiwilligen Weg verschlossen. Denn diese Verbesserungen werden breit anerkannt und wohl auch kaum ernsthaft bestritten.
Selbst der Anteil der nichterklärbaren Lohndifferenz ist in den letzten Jahren innerhalb der Privatwirtschaft markant gesunken. Pikanterweise trifft dies allerdings nicht auf die öffentliche Verwaltung zu, wo sich die Differenz sogar leicht vergrössert hat. Über die Gründe dafür zu spekulieren wäre jetzt eigentlich müssig, da wir, wie soeben gesagt, nicht alle relevanten Kriterien kennen. Es zeigt sich aber, dass die privatwirtschaftlichen Unternehmungen ihre Hausaufgaben gemacht [PAGE 55] haben. Vor diesem Hintergrund die staatlichen und staatsnahen Betriebe von der Überprüfungspflicht auszunehmen, aber die privaten Unternehmen damit zu belasten ist meines Erachtens schlicht absurd.
Schliesslich wäre es für die Wirtschaft kaum sinnvoll, künstliche Hürden für die Frauen aufzubauen und die Frauen dann noch zu benachteiligen. Gerade im heutigen Umfeld, wo die Babyboomer-Generation zunehmend pensioniert wird, besteht ein immer grösserer Bedarf an Fachkräften. Bereits heute sind über 50 Prozent der Universitätsabsolventen Frauen. In den Anhörungen wurde uns von den Vertretern der Wirtschaft verständlich und glaubwürdig aufgezeigt, dass die Frage "Frau oder Mann?" bei der Rekrutierung wirklich keine Rolle spielt. Aber sicher ist, dass die Frauen eine immer wichtigere Rolle in der Wirtschaft spielen. Welches Unternehmen hätte unter solchen Umständen ein Interesse daran, ihnen schlechtere Löhne zu bezahlen und sich dem enormen Potenzial der Frauen zu verschliessen?
Obendrein würde ein solches Unternehmen zusätzlich seine Reputation verlieren, was im heutigen wirtschaftlichen Umfeld tödlich sein kann. Denken Sie nur an die sogenannten Shitstorms im digitalen Bereich! Beispiele in den letzten Monaten zeigen, dass der Ruf eines Unternehmens binnen weniger Stunden global geschädigt werden kann. Eine solche Erfahrung möchte wohl kaum jemand in der Wirtschaft machen. Ebenso wenig verträgt es sich mit dem wirtschaftlichen Anspruch, möglichst die besten Leute für ein Unternehmen zu rekrutieren, unabhängig vom Geschlecht.
Jahr für Jahr erhöhen wir die administrativen Belastungen für die Wirtschaft. Die unerklärlichen Lohnunterschiede sind von Branche zu Branche sehr, sehr unterschiedlich. Das Gesetz trifft aber alle, auch solche Unternehmungen, die bereits heute ihre Hausaufgaben gemacht haben. Es zeigte sich, dass sich lediglich 7 Prozent der Unternehmen in dieser Frage nicht wirklich gut verhalten. Ist es nun wirklich unsere Aufgabe, für eine ganz kleine Minderheit ein Gesetz zu machen?
Erlauben Sie mir ein kurzes Beispiel aus dem wirklichen Leben. Eine mittelständische Unternehmung, nennen wir sie X, die in der Haustechnik angesiedelt ist, wurde als Testfirma verpflichtet, eine Auswertung der Löhne bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau zu machen. Selbstverständlich mussten alle Mitarbeiter erfasst werden, was dann zu unendlich vielen Rückfragen und einem Aufwand von 120 Stunden geführt hat. Es mussten alle Monteure erfasst werden, obwohl die Firma keine Monteurinnen eingestellt hatte. Es mussten alle Telefonistinnen und Sekretärinnen erfasst werden, obwohl die Firma keinen Telefonisten oder Sekretär hat. Zwar durfte die Firma am Schluss ein positives Ergebnis zur Kenntnis nehmen, nur leider war die berechnete Differenz von 2 Prozent für die Verantwortlichen nicht nachvollziehbar. So wird es dann vielen Unternehmen gehen, und der Unmut über die Politik wird im Lande zunehmen.
Zusammengefasst ist somit klar festzuhalten, dass diese Lohnanalysen zwar gut gemeint sein mögen, doch ausser zusätzlichen Regulierungen für die Wirtschaft nichts bringen. Für die betroffenen Unternehmen wird ein Mehraufwand geschaffen, bei dem es fraglich ist, ob er überhaupt einen Nutzen hat. Es ist nämlich sogar für Fachleute überhaupt nicht klar, ob das angestrebte Ziel mit dem Gesetz erreicht wird, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des vorhin geschilderten Problems bezüglich des mangelhaften Kataloges zur Erhebung der angeblichen Nichterklärbarkeit der Lohndifferenz.
Für mich ist es auch klar, dass es diese Vorlage und dieses Gesetz nicht braucht. Die Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit und das Potenzial von Frauen längstens erkannt und handelt auch entsprechend. Lohnrelevante Faktoren sind Erfahrungen, Kompetenz, Fähigkeit, Leistung, aber sicher nicht Geschlecht.
Die Wirtschaft hat bewiesen, dass sie ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt. Sie hat auch ein veritables Interesse, keine Diskriminierungen zuzulassen, wenn sie nicht eine systematische Diskriminierung erleiden will. Sonst wird es dann schwierig mit der Rekrutierung von motivierten und fähigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Unternehmen sind auch heute schon, ohne staatliche Vorgaben, bemüht, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Aus all diesen Überlegungen komme ich zum Schluss, dass wir nun auf eindrückliche Art und Weise einmal beweisen können, ob wir es wirklich ernst meinen mit dem Bürokratieabbau. Die Gleichstellung von Frau und Mann schreitet in guten Schritten voran und wird auch ohne dieses Gesetz erreicht werden können.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und nicht auf dieses Geschäft einzutreten.
Sollte ich Sie nun zu wenig überzeugt haben, wovon ich nicht ausgehen möchte, kann ich sagen, dass es natürlich auch vorstellbar wäre, dem Rückweisungsantrag Graber Konrad zuzustimmen.