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Germann Hannes · Ständerat · 2018-02-28

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Wenn hier gesagt wird, man müsse die Bundesverfassung einhalten und die Ungleichheit, die Diskriminierung beseitigen, dann höre ich das wohl; das ist ein berechtigtes Anliegen. Ich würde es aber begrüssen, wenn sich die gleichen Leute, die sich jetzt hier diesbezüglich aus dem Fenster lehnen, auch bei der Beseitigung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren gleichermassen engagieren und ins Zeug legen würden. Diese wurde vom Bund auch bereits 1984 festgestellt, sie existiert also schon wesentlich länger. Nun, man soll das eine Übel nicht mit dem anderen rechtfertigen. Damit komme ich zur Vorlage, um die es heute geht.

Es geht hier darum, dass wir Lohngleichheit herstellen möchten. Dazu kann ich sagen, dass wir viele Ungerechtigkeiten feststellen. Lohnungleichheiten gibt es zwischen den Branchen, was als gottgegeben angenommen wird und auch so zu akzeptieren ist, das ist ein Teil unserer wirtschaftlichen Freiheit. Ich möchte aber auch sagen, dass diese wirtschaftliche Freiheit auch Teil eines Erfolgsrezepts ist und uns diese Diskussion überhaupt erst ermöglicht. Darum hat mich der grundsätzlich negative und ja fast etwas wirtschaftsfeindliche Unterton in einigen Voten doch sehr gestört. Immerhin sprechen wir hier über Unternehmen und Unternehmer, die diese Arbeitsplätze, über die wir nun so trefflich streiten, ja geschaffen haben. Das gilt es hier auch einmal zu bedenken. Diese Freiheit hat uns diesen Wohlstand und diese hohe Zahl an Arbeitsplätzen und an hohen Löhnen gebracht.

Es gibt solche Unterschiede nicht nur zwischen den Branchen. Es gibt sie auch zwischen Unternehmen. So zahlt die Bank A weniger hohe Löhne als die Bank B. Wenn sich das herumspricht, wandern vielleicht Mitarbeiter ab. Aber vielleicht hat man nicht die schlechteren Mitarbeiter, wenn man etwas weniger bezahlt, dafür im Unternehmen ein super Klima hat. Es gibt ja auch noch andere Faktoren als reine statistische Zahlen.

Ich stelle aber oftmals fest, dass es in der Praxis, in jenen Unternehmen, in die ich hineinsehe, einen grossen Nachholbedarf bezüglich der Unterschiede zwischen jungen und älteren Arbeitnehmern gibt. Oftmals sind junge Personen völlig unterbezahlt, wenn man den Vergleich zu Personen macht, die seit zehn Jahren das Gleiche tun wie die Jungen. Das ist auch eine Art von Diskriminierung.

Es gibt auch Lohnunterschiede zwischen Schweizern und Ausländern, die auf demselben Arbeitsmarkt tätig sind. Die grössten Unterschiede gibt es zwischen Menschen - also vorwiegend Müttern -, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und wieder einsteigen, und Menschen, die keinen Erwerbsunterbruch hatten. Das ist eigentlich der störendste Unterschied, das muss ich sagen.

Die hier behandelte Ungleichheit stört mich auch, sie ist für mich absolut nicht akzeptabel. Trotzdem bitte ich Sie, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten. Für mich ist sie geprägt von einem Zeitgeist - bzw. von einem Ungeist der Zeit -, der alles und jedes mit einem Gesetz regeln will. Sie ist auch geprägt vom Misstrauen gegenüber der Wirtschaft. Wie sonst liesse sich erklären, dass man - mindestens vonseiten des Bundesrates - diese Massnahmen als für immer geltend haben möchte, also quasi ad infinitum?

Umso mehr habe ich mich natürlich geärgert, als dieser Bundesrat just den ganzen öffentlichen Bereich ausnehmen wollte. Also selber will er dann nicht, was er anderen aufs Auge drücken möchte. Dabei haben wir ja gerade festgestellt, dass die bundesnahen Betriebe und der Bund selber auch keine Vorzeigebetriebe in diesem Sinne sind. Da habe ich schon Mühe, wenn dann der Bund den Unternehmen Untersuchungen aufs Auge drücken will und selber nicht in der Lage ist, Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu gewährleisten. Das gibt mir eigentlich fast mehr zu denken. Darum meine ich, diese Vorlage sei nicht gut.

Es stimmt, Kollege Luginbühl hat der Vorlage wirklich einige Zähne gezogen und Verbesserungen eingebracht, aber es bleibt halt trotzdem dieses Misstrauen gegenüber der Wirtschaft. Ich stelle fest: In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Lohndifferenz halbiert; das ist offiziell so anerkannt und statistisch festgehalten. Es bleibt dieser 7,4-Prozent-Sockel, der nicht erklärbar ist und eliminiert werden muss.

2009 wurde ein Lohngleichheitsdialog lanciert; da waren Arbeitgeber und Gewerkschaften am gleichen Tisch. Solche Lösungen gefallen mir viel besser. Nun sagen Sie, dieser Lohngleichheitsdialog sei gescheitert. Seit einer Ewigkeit läuft er ja nun auch wieder nicht. Wenn ich zum Vergleich auf die Heiratsstrafe schaue und sehe, wie lange manchmal Lösungen in diesem Land brauchen, so meine ich: Seien wir doch hier etwas optimistischer, suchen wir die positiven Ansätze. Ich würde es sehr begrüssen, wenn man einen Preis und eine Auszeichnung für vorbildliche Unternehmen sprechen würde, also Best-Practice-Beispiele auch nach aussen hin zeigen.

Die Unternehmen können das in ihren Governance-Berichten, im Jahresbericht ausweisen. Das ist doch für ein Unternehmen ein positiver USP, den man sich hier erwerben kann. Darum, meine ich, sei es eben besser, die Best-Practice-Beispiele zu fördern und zu freiheitlichen, auf Eigenverantwortung basierenden Lösungen zu tendieren statt auf ein staatliches Diktat. Ich nehme jetzt das Wort "Lohnpolizei" nicht mehr in den Mund, aber ein staatliches Diktat bleibt es natürlich, das mit bürokratischen Aufwendungen verbunden ist, die am Schluss nichts bringen.

In diesem Sinne plädiere ich für Nichteintreten. Ich kann mit der Rückweisung an den Bundesrat leben, dann darf er nochmals über die Bücher gehen und eben eine freiheitlichere Lösung präsentieren, die auch der Eigenverantwortung Rechnung trägt. Das wäre mir wesentlich sympathischer. Ansonsten meine ich, sollte man besser das Richtige vorleben, statt Gesetze zu erlassen.

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