Egloff Hans · Nationalrat · 2018-02-28
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-02-28
Wortprotokoll
Der guten Ordnung halber verweise ich auf meine Interessenbindung: Es ist mein Präsidium beim Hauseigentümerverband Schweiz.
Ich ersuche Sie, die Motion Allemann "Einsichtnahme in Nebenkostenbelege an die heutigen Gegebenheiten anpassen" abzulehnen. Der Vorstoss von Kollegin Allemann fordert eine Ausweitung der Vermieterpflichten in der Mietrechtsverordnung. Nach geltendem Mietrecht hat der Mieter Anspruch auf Einsichtnahme in die Originalbelege zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung des Vermieters. Dieses Einsichtsrecht will ich selbstverständlich nicht bestreiten. Nach der Motion soll der Vermieter aber dem Mieter die Einsichtnahme in die Originalbelege nicht nur wie bis anhin vor Ort ermöglichen; vielmehr soll der Vermieter neu verpflichtet werden, alle Kostenbelege zur elektronischen oder postalischen Zustellung aufzubereiten und zu übermitteln.
Die geltende Rechtslage ist ausreichend und sachgerecht. Die Forderung der Motion hätte dagegen für die Vermieter einen erheblichen zusätzlichen und völlig unverhältnismässigen Administrativaufwand zur Folge. Gebräuchliche Mietnebenkosten betreffen die Hauswartung, den Wasserverbrauch, Reinigungen, Wartungen, die Revision von Aufzügen, Heizungsanlagen usw. Entgegen der gängigen Vermutung gehören rund 60 Prozent der Mietwohnungen Privaten. Diese führen die Verwaltung entweder selbst aus oder vergeben die Bewirtschaftung an Dritte. Auch unter den professionellen Liegenschaftsbewirtschaftern gibt es aber sehr viele Kleinunternehmen. Es ist keineswegs so, dass heute generell das ganze Rechnungswesen im Zusammenhang mit Mietnebenkosten vollständig auf elektronischem Weg abläuft. Es gibt auch heute keine gesetzliche Pflicht, die Buchhaltung und das Rechnungswesen digital zu führen.
Eine zwingende Vorschrift für Vermieter zum Kopieren sämtlicher Belege aller Nebenkostenposten oder gar die Pflicht zur digitalen Aufbereitung sämtlicher Belege und deren Versand an die Mieterschaft auf Verlangen wäre für viele Vermieter und Verwaltungen mit immensem und meiner Meinung nach unnötigem Aufwand verbunden oder aufgrund fehlender Kapazitäten gar nicht zu erfüllen. Angesichts des Umstands, dass nur wenige Mieter Einblick in die Belege haben wollen, ist das auch völlig unverhältnismässig. Eine generelle digitale Abrufbarkeit der Belege oder eine Versendungspflicht halte ich sodann auch aus Datenschutzgründen für eher fragwürdig.
Soweit dies von den Eigentümern und Bewirtschaftern als zweckdienlich und ökonomisch sinnvoll erachtet wird, werden die Möglichkeiten der Digitalisierung zur Vereinfachung selbstverständlich genutzt. Eine Verpflichtung und damit die Motion Allemann lehne ich aber ab.