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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-01

Wortprotokoll

Das Astra hat 2014 zusammen mit Veloland Schweiz eine Studie machen lassen zur Frage, wie es denn so steht um das Velo. Es ist effektiv so, dass 44 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung zwischen 15 und 74 Jahren Velofahren oder Mountainbiken als eine von ihnen ausgeübte Sportaktivität angeben. Bei den Kindern ist es sogar die beliebteste Sportaktivität.

Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass eine Initiative zustande gekommen ist, die verlangt, dass man sich auch im Bundesparlament mal mit dem Velo auseinandersetzt und in Artikel 88 der Bundesverfassung über die Fuss- und Wanderwege Bestimmungen über die Velowege integriert. Der Bundesrat erachtet deshalb die Hauptforderung der Velo-Initiative, wonach der Bund bei den Velowegen die gleichen Kompetenzen und Aufgaben haben soll wie bei den Fuss- und Wanderwegen, als gerechtfertigt. Es ist eine verkehrspolitische Gleichstellung dieser Wege.

Wenn man heute hier zugehört hat und dann in die Annalen des Parlamentes zurückgeht, sieht man, dass die Argumente vor vierzig Jahren, als eine Volksinitiative verlangte, die Fuss- und Wanderwege in die Verfassung zu integrieren, dieselben waren wie heute. Die einen fanden, die Fuss- und Wanderwege gehörten nicht in die Verfassung, andere sagten, die Fuss- und Wanderwege seien Sache der Kantone und Gemeinden, wieder andere sagten, das gebe ganz viele Kosten für den Bund, noch einmal andere sagten, das sei ein Weg zur Aufblähung der Bundeszuständigkeit.

Nach vierzig Jahren Erfahrungen mit Artikel 88 der Bundesverfassung über die Fuss- und Wanderwege zeigt sich, dass all das nicht eingetreten ist. Aber aufgrund der damaligen Verankerung in der Verfassung haben wir heute schweizweit ein ausgezeichnetes Fuss- und Wanderwegnetz. Es ist bis heute eine Aufgabe von Kantonen und Gemeinden. Aber der Bund unterstützt, der Bund koordiniert, und der Bund ergänzt die Aktivitäten in unserem föderalen System. Deshalb erachten wir hier diese verkehrspolitische Gleichstellung der Velowege mit den Fuss- und Wanderwegen als gerechtfertigt.

Ich nenne vier Argumente:

1. Die Vorzüge der Initiative liegen tatsächlich in den Vorteilen des Langsamverkehrs. Langsamverkehr kann Verkehrsspitzen brechen. Es wurde zu Recht gesagt, dass fast jede zweite Autofahrt und nahezu 80 Prozent aller Bus- und Tramfahrten kürzer sind als fünf Kilometer und diese Strecken somit von der Distanz her problemlos mit dem Velo zurückgelegt werden könnten. Das ist sicher einfacher im städtischen Raum als auf dem Land. Es würde somit auch zu einer Entlastung von Strassen und einer Entlastung des öffentlichen Verkehrs führen.

Wir haben heute auch die Situation, dass wir ja multimodal unterwegs sind. Wir teilen die Auffassung nicht, dass die Förderung des Velos zu einem Konflikt mit dem Autoverkehr führt. Wer für das Velo ist, ist nicht gegen das Auto. Es geht auch hier um eine Ergänzung bei den verkehrlichen Möglichkeiten, die wir heute haben. Die jungen Menschen sind wie [PAGE 140] die meisten von uns multimodal unterwegs, je nach Lust und Laune.

2. Ein weiterer Vorteil dieser Initiative ist, dass die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, wenn Velowegnetze sorgfältig geplant und gebaut werden. Quello che ha detto il consigliere nazionale Cattaneo è giusto: la sicurezza è il problema.

Das ist wirklich so. Der Veloverkehr ist der einzige Bereich im Strassenverkehr überhaupt, in welchem die Unfallzahlen in den letzten Jahren nicht gesunken, sondern gestiegen sind. Wir hatten hier eine Zunahme bei den Todesopfern und Schwerverletzten. In Kürze werden Sie die Zahlen von 2017 bekommen. Diese Entwicklung ist etwas, was uns Sorge bereitet. Aber das liegt nicht am Velo selber, sondern sehr oft an den Velowegnetzen oder an den Infrastrukturen, die die Velofahrerinnen und Velofahrer schützen sollen. Es gibt leider immer wieder Leute, die keinen Helm tragen usw., und natürlich gibt es Konflikte zwischen dem Auto und dem Velo, aber das ist kein Grund, die Velo-Initiative, die Sie vor sich haben, abzulehnen.

Unfälle können vermieden werden, indem die Velo-Infrastruktur durchgängig und fehlerverzeihend gebaut wird. Insbesondere entlang von Hauptverkehrsstrassen sollte die Infrastruktur für das Velo, möglichst getrennt von der Infrastruktur für den motorisierten Verkehr, auf eigenen Wegen oder Fahrstreifen geführt werden. Das ist nicht überall möglich, aber darum müssen sich Gemeinden und Städte sicher vermehrt kümmern. Wir wissen auch, das E-Bike ist zwar mit zunehmendem Alter sehr praktisch, aber gerade bei hohen Geschwindigkeiten überschätzen sich wahrscheinlich auch einige. Auch hier muss man sehr oft die Vermischung mit dem Fussverkehr vermeiden. Auch das ist eine organisatorische, planerische Frage, die aber nicht per se gegen das Velo spricht.

3. In den Agglomerationsprogrammen spielt das Velo schon heute eine wichtige Rolle; das tut es seit zehn Jahren, seit wir die Agglomerationsprogramme haben. Rund 15 Prozent der Bundesbeiträge sind in diesen zehn Jahren an Agglomerationsprogramme im Bereich Langsamverkehr geflossen. Das hat sich mit dem NAF nicht geändert, wir haben hier auch künftig dieselben Voraussetzungen.

4. Wir sind einverstanden damit, dass der Veloverkehr zur Reduktion des inländischen Energieverbrauches und zur Reduktion der CO2-Emissionen beitragen kann. Ich sage "kann", denn es braucht Langzeitperspektiven und ein aktives Umsteigen von Personen, sonst ist das natürlich ein kleiner Beitrag. Aber immerhin - wir sollten ja alles ausnutzen, damit wir den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen reduzieren können.

Zur Gesundheit muss ich nichts sagen. Selbstverständlich und trotz der Unfälle ist Velofahren in der Regel gesund. Wie gesagt, sind wir der Meinung, dass die verkehrspolitische Gleichstellung Sinn macht.

Die Initiative hat leider auch Mängel. Deshalb hat der Bundesrat Ihnen einen direkten Gegenentwurf vorgeschlagen. Das war eben schon vor vierzig Jahren bei der damaligen Initiative so. Die ging auch zu weit. Der Bundesrat präsentierte einen direkten Gegenentwurf, der dann von Volk und Ständen angenommen wurde.

Wir haben hier nach Auffassung des Bundesrates eben auch die Situation, dass sich der Bund wie bei den Fuss- und Wanderwegen auf eine einfache Grundsatzgesetzgebung und subsidiäre Aufgaben beschränken sollte; das heisst Vollzugsunterstützung für die Kantone und Gemeinden, das heisst Koordination und Information. Wir lehnen es ab, hier, wie die Initiative, weiter zu gehen und mit den Pflichten, die dann dem Bund auferlegt würden, eben die föderalen Zuständigkeiten nicht zu berücksichtigen.

Die Initiative sieht ja vor, dass man in Artikel 88 Absatz 2 die bestehende Kann-Formulierung durch eine den Bund verpflichtende Muss-Formulierung ersetzt. Das würde bedeuten, aus der heutigen Unterstützungskompetenz würde eine Unterstützungspflicht. Genau das wäre dann einerseits ein Eingriff in die föderale Zuständigkeit, andererseits natürlich auch finanzpolitisch sicher ein Einfallstor, um hier Forderungen an den Bund zu richten, für die er nicht zuständig ist.

Schlussendlich haben wir eine Differenz: Ist es jetzt Information oder "Kommunikation", wie es im Text steht? Auch hier möchten wir uns an den Fuss- und Wanderwegen orientieren; wir befürworten nicht auch noch verhaltenslenkende Kommunikationsmassnahmen durch den Bund. Wir haben auch in anderen Bereichen des Bundes in der Regel eben den Begriff der Information, der weniger weit geht, und nicht den Begriff der Kommunikation, der eben ständig aktives Handeln - Kampagnen oder was auch immer - des Bundes beinhaltet. Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist, hier das umzusetzen, was wir seit vierzig Jahren bei den Fuss- und Wanderwegen tun.

Schlussendlich möchte die Initiative die beiden Qualitätsziele "sicher" und "attraktiv" für alle Wegnetze des Langsamverkehrs in die Verfassung schreiben. Vor dem Hintergrund, dass diese Qualitätsmerkmale in keiner anderen Verfassungsbestimmung über Verkehrsinfrastrukturen verankert sind, lehnen wir das ab. Wir müssten sonst auch überlegen, ob wir in der Verfassung auch attraktive Nationalstrassen, einen attraktiven Schienenverkehr usw. haben sollten - und was "attraktiv" bedeutet, ändert dann wahrscheinlich noch von Kanton zu Kanton. Das ist also nicht praktikabel und gehört nicht in eine Verfassung, in der die Grundsätze stehen.

Fazit: Die Kernelemente dieser Volksinitiative sind sinnvoll und zweckmässig. Der Text stimmt auch mit den Vernehmlassungsergebnissen überein, die durchaus positiv waren, und entspricht einem Bedürfnis der Bevölkerung. Deshalb wurde der direkte Gegenentwurf erarbeitet, der die Mängel der Initiative behebt.

Die Minderheit Rytz Regula möchte ein doppeltes Ja, d. h. ein Ja zur Initiative und ein Ja zum Gegenentwurf, und sie möchte bei der Stichfrage dem Gegenentwurf den Vorrang geben. Ich gehe davon aus, dass die Initianten Wort halten und ihre Initiative zurückziehen; dann erledigt sich das. Sonst würde ich auch hier meinen, dass es sehr viel Verwirrung stiften und die Sache verkomplizieren würde, hier noch mit einer Stichfrage vors Volk zu treten. Das ist auch abstimmungstaktisch nicht unbedingt wünschenswert.

Dann haben wir noch den Minderheitsantrag Hurter Thomas, der in Artikel 88 Absatz 3 des Gegenentwurfes etwas ändern will: Der Bund wäre nur verpflichtet, Wege zu ersetzen, "sofern ein ausgewiesenes öffentliches Interesse besteht". Wir haben schon in der Kommission gesagt: Über Unnötiges legiferiert man nicht, und Sie wollen ja in der Regel keine zusätzliche Regulierung. Diese Bestimmung ist keine Präzisierung, sondern eher eine Ergänzung oder "more of the same", wie man so schön sagt, und deshalb ist das eben nicht nötig. Die Bestimmung, die wir heute in Umsetzung des heutigen Verfassungsauftrags auf Gesetzesebene haben, besagt schon, dass man selbstverständlich die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen muss und dass auch hier das allgemeine Prinzip der Verhältnismässigkeit im Verwaltungsrecht zu beachten ist.

Wir haben deshalb ausgeführt, dass es für den Bundesrat wichtig ist, sich auch im Bereich Velowege inhaltlich an den Lösungen betreffend Fuss- und Wanderwege und am entsprechenden Gesetz, wie es damals geschaffen wurde, zu orientieren. Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass wir diesen Regelungsansatz auch bei der vorliegenden Frage so handhaben werden.

Ich bin überzeugt, dass die Diskussion jetzt das Bewusstsein gestärkt hat, dass Velowege nicht Sache des Bundes sind und dass sie Sache der Kantone und Städte bleiben, aber in unserem System ihre Berechtigung haben. Sie sind etwas Gutes und haben viele Vorteile. Die Umsetzungsprobleme sind bekannt. Es kostet auch etwas.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Ihrer Kommission und des Bundesrates und auch das zu unterstützen, was der Ständerat beschlossen hat: Initiative nein, direkter Gegenentwurf ja, Minderheitsantrag Hurter Thomas nein.