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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-01

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-01

Wortprotokoll

Frau Nationalrätin, Sie sind ja Juristin. Sie wissen, Gesetze sind anzuwenden. Wenn Sie ein Gesetz für die Zukunft ändern wollen, gilt bis zu einer Revision das bestehende. Wenn Sie das AHV-Gesetz ändern wollen, können Sie auch nicht ein Moratorium haben, bis die Revision kommt. Das ist überall so. Das aktuelle Gesetz ist anzuwenden, bis eine Revision kommt.

Solange die Post nicht irgendwelche gesetzlichen Vorgaben verletzt, handelt sie nach dem Willen des Gesetzgebers. Was Sie möchten, ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und entspricht nicht dem Corporate-Governance-Bericht der beiden GPK. Die Post hat schon gesagt, wenn man mit den 30 Gemeinden, bei denen der Entscheid noch offen ist, keine Lösung findet, werde sie auch nicht gegen den politischen Willen Poststellen schliessen. Das hat sie schon mehrfach gesagt. Aber sie verhält sich gesetzeskonform, und deshalb täte sie dies aus reiner Kulanz, um dann zu sehen, was für ein zusätzliches Kriterium das Parlament will. Insofern müssen Sie da schon auch ein bisschen die Regeln der Gesetzgebung beachten.