Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-05
Wortprotokoll
Die Europäische Kommission hat die Praxis gewisser Kantone bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen des zuständigen Gemischten Ausschusses kritisiert. Im Gemischten Ausschuss diskutieren die Schweiz und die EU regelmässig Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Auslegung des Freizügigkeitsabkommens. Die Europäische Kommission stützt sich bei ihrer Kritik auf die Webseiten der kantonalen Migrationsbehörden.
Gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Staatsangehörige der EU und der Efta das Recht auf Zugang zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die länger als drei Monate dauert, können die Kantone neben einem Personalausweis eine Einstellungserklärung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung verlangen.
Ein Arbeitsvertrag darf aber gemäss Freizügigkeitsabkommen nicht systematisch eingefordert werden. Das Staatssekretariat für Migration hat die Migrationsbehörden der Kantone im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtsfunktion in einem Rundschreiben informiert, welche Dokumente und Informationen gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen bei der Bewilligungserteilung verlangt werden dürfen.