AB 226486
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-03-05
Wortprotokoll
Es wurde alles gesagt. Die Freilaufszenerie wurde auch angesprochen. Ich könnte jetzt noch nachschieben, dass sich der Bundesrat ab und zu im Anbindestall wiederfindet. (Teilweise Heiterkeit)
Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass es auf Ebene Gesetz, Verordnung und bei weiteren Bestimmungen zu keiner Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen kommt. Die WAK-SR - ich setze dort ein - hat am 20. März 2017 mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Motionstext wie folgt abgeändert: "Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass es im Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen zu keiner Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen kommt." Es wurde bereits aufgezeigt, dass der Ständerat die abgeänderte Motion angenommen hat und dass am 9. Januar 2018 die WAK-NR mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die abgeänderte Motion auch angenommen hat. Auch diese abgeänderte Motion ist aus Sicht des Bundesrates abzulehnen, da der Bundesrat an der gezielten Förderung der Freilaufhaltung mittels Investitionshilfen festhalten will.
Heute werden besonders tierfreundliche Freilaufställe mit Direktzahlungen fürs Tierwohl und mit einem finanziellen Zuschlag bei den Investitionshilfen gefördert, und dieser Zuschlag bewirkt, dass die Tierhalter beim Investitionsentscheid tierfreundliche Freilaufställe gegenüber Anbindeställen bevorzugen. Die abgeänderte Motion fordert nun für alle Stallsysteme die gleich hohe Förderung mit Investitionshilfen. Damit müsste der bisherige Zuschlag bei den Investitionshilfen für tierfreundliche Freilaufställe gestrichen werden.
Der Bundesrat will an der heutigen Tierwohlförderung bei Investitionshilfen ausdrücklich festhalten, und es wäre ein falsches Signal, wenn ein solches Anreizsystem aufgehoben werden müsste. Tierwohl und tierfreundliche Haltung ist eines der wichtigsten Anliegen der Schweizer Bevölkerung an die Landwirtschaft. Die Förderung von besonders tierfreundlichen Produktionsformen mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen nach Artikel 104 der Bundesverfassung würde zudem mit der Motion untergraben.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, weiterhin an der bewährten Förderung des Tierwohls festzuhalten und die abgeänderte Motion abzulehnen.