Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-03-05
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich muss vorausschicken: Wir befinden uns mit dieser Motion im Bereich der Grundversorgungskonzession, und Grundversorgung bedeutet, dass etwas in jeder Minute rund um die Uhr und flächendeckend garantiert sein muss. Ein Bürger kann klagen, wenn er etwas nicht in der Geschwindigkeit, die in der Grundversorgungskonzession festgelegt ist, zur Verfügung hat. Es geht also nicht einfach um einen Ausbau wie bei der Glasfasertechnologie, der ausserhalb des Konzessionsbereichs stattfindet, sondern hier würden Sie definieren: Diese Grundversorgung ist in der Schweiz garantiert. Das ist ein wesentlicher Unterschied und ein wichtiger Grund dafür, dass der Bundesrat 2016 gesagt hat, das sei technisch nur schwer machbar und mit grossen Kosten verbunden.
Ein zweites Argument: Wegen der Entwicklung haben wir auf der rechtlichen Basis diese Grundversorgungskonzession durch die Comcom auf dieses Jahr hin von 2 auf 3 Megabit pro Sekunde anpassen lassen. Das war ein grosser Sprung, und es ist jetzt garantiert. Sie finden in Europa nur wenige Länder, die das für die Bevölkerung flächendeckend und rund um die Uhr garantieren. 3 Megabit gelten seit dem 1. Januar 2018. Das muss man zur Zeitachse auch noch wissen.
Als wir die Motion beurteilt haben - das hat Ständerat Engler richtig gesagt -, ging es neben der technischen Machbarkeit vor allem auch um die Kosten. Diese kommen jetzt herunter, aber eben nur dann, wenn Sie die Festnetztechnologie mit dem Mobilfunk kombinieren können. Damit sind wir wieder beim vorigen Thema: Damit Sie diese Technologie flächendeckend garantieren können, braucht es die Kombination der Netze, denn in einer SAC-Hütte oder im Puschlav gibt es nicht überall Glasfaser und gleichzeitig auch noch die Mobilfunktechnologie, die es braucht. Sie müssen die Netze eben kombinieren, sonst können Sie es nicht rund um die Uhr garantieren. Das ist das Problem.
Es stört mich immer, wenn man sagt, wir hängen die Berggebiete ab. Laut Swisscom werden mit Hochbreitband, mit 3 Megabit sowie mit den umgesetzten und den angekündigten Netzausbauplänen 90 Prozent der Nutzungseinheiten, also Wohnungen und Betriebsstätten, in der Schweiz über eine Bandbreite von mindestens 80 Megabit pro Sekunde verfügen. Dieser Ausbau passiert in den nächsten zwei Jahren, und damit sind wir auch europaweit wirklich zuvorderst. Jetzt kommt man und reklamiert noch, obwohl wir international ziemlich vorne sind. Okay, man kann das ja auch noch fordern.
Jetzt komme ich auf die technologische Entwicklung zurück: Mit der 5G-Technologie wäre die Forderung kein Problem. Wir werden diese aber wahrscheinlich auf lange Sicht nicht haben. Nun können wir im Berggebiet überall ganz viele Antennen installieren, sonst bringen wir diese Kapazitäten nicht hin. Das können wir machen. Ich wünsche den Gemeinden, welche die Bewilligungen für die verschiedenen Antennen erteilen müssen, viel Glück. Rein mit der Festnetztechnologie ist es nicht machbar.
Ich bringe noch einen Hinweis auf das Fernmeldegesetz an: Heute basieren wir in der Grundversorgung auf dem Kupferkabel - Kupferkabel! Wir möchten auch dieses Gesetz technologieneutral ausgestalten. Das haben wir noch nicht gemacht, und es gibt Widerstand gegen diese Gesetzesrevision. Die Voraussetzung ist also, dass es mit der Revision des Fernmeldegesetzes eine technologieneutrale Versorgung und weitere Öffnungen gibt. Dem müssen Sie dann irgendwann in den nächsten zwei Jahren zustimmen, sonst können wir das so nicht umsetzen - weder von den Kosten noch von der Technologie her. Das muss ich einfach hier sagen.
Ich wünsche jedem Berggebiet, dass es in den nächsten Jahren noch viel mehr Saft und Kapazitäten erhält. Das ist wichtig für den Tourismus. Aber da besteht eben ein gewisser Widerspruch zwischen den Risiken bzw. Ängsten und dem, was man an schnellem Internet möchte. Dieses ist eben nicht nur über Festnetztechnologie möglich, es braucht da immer eine Kombination mit Mobilfunktechnologie. Insofern nehme [PAGE 96] ich Sie dann bei der Umsetzung beim Wort - Sie werden das Gesetz wahrscheinlich in diesem Jahr behandeln. Sonst nehmen wir die Motion entgegen und schubladisieren sie, weil sie technologisch und von den Kosten her so nicht mit dem übereinstimmt, was möglich ist. Nochmals, wir sprechen hier von der Grundversorgung. Wir sprechen nicht von einer Investition in irgendetwas, sondern von einer Investition in die Grundversorgung. Diese müssen wir garantieren, sie ist einklagbar.