Jans Beat · Nationalrat · 2018-03-05
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommission bzw. der Mehrheit der Kommission, diese zwei Motionen, die sich um Handelshemmnisse drehen, abzulehnen. Es geht um die Motion 17.3623 der WAK-SR, "Abbau von Handelshemmnissen. Keine Abweichungen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip bezüglich optischer Darstellung von Produktdeklarationen", und um die Motion 17.3624 der WAK-SR, "Abbau von Handelshemmnissen. Anerkennung von in der EU durchgeführten Produktprüfungen".
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat beide Vorstösse, die sich um die Zulassung von Importprodukten drehen, abgelehnt. Beide kommen aus der WAK des Ständerates, und zwar als Folge der parlamentarischen Initiative Altherr 14.449, "Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland". Der Bundesrat soll nämlich beauftragt werden, technische Handelshemmnisse abzubauen. Der Ständerat hat beide Motionen am 27. September 2017 angenommen.
In der ersten Motion, also der Motion 17.3623, wird verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen trifft, damit optische Darstellungen von Deklarationen bei Produkten, die in der EU rechtmässig in Verkehr gebracht wurden, auch in der Schweiz ohne Weiteres zugelassen werden können. Umetikettierungen und Umpackungen sollen möglichst verhindert und Parallelimporte dadurch erleichtert werden.
Der Bundesrat hat die Kommission nun überzeugt, dass diese Motion nicht nötig ist. Er hat dargelegt, dass basierend auf Artikel 16e des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse ein Produkt tatsächlich zugelassen werden kann, welches über das Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht wird. Es kann nicht beanstandet werden, wenn dessen Etikette hinsichtlich ihrer gestalterischen Merkmale, zum Beispiel Schrift- oder Hintergrundfarbe, Schriftgrösse, Schriftart, Verwendung von Symbolen usw., oder hinsichtlich der gemachten Angaben, zum Beispiel Sachbezeichnung, Art der Angabe der Zutaten, Hinweis, wo das Haltbarkeitsdatum ersichtlich ist usw., den schweizerischen Vorschriften nicht entspricht.
Die Kommission ist dieser Argumentation mehrheitlich gefolgt und hat die Motion deshalb mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.
Bei der zweiten Motion war es knapper. Es geht um die Motion 17.3624, die ebenfalls von der ständerätlichen WAK stammt. Diese verlangt, dass Parallelimporte von zulassungspflichtigen Produkten vereinfacht werden. Auch diese Motion fiel in unserer Kommission durch, aber nur mit 10 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen. [PAGE 192]
Sie fiel durch, obwohl der Bundesrat eigentlich bereit war, die Zulassungsverfahren zu beurteilen, und obwohl der Ständerat diese Motion einstimmig angenommen hatte. Der Bundesrat wollte dem Parlament allenfalls Massnahmen zur Vereinfachung des Parallelimportes von heute zulassungspflichtigen Produkten unterbreiten. Er wollte spezifisch Vereinfachungen von Verfahren, die Reduktion von finanziellen Belastungen und auch eine generelle Ausnahme von Produktegruppen von der Zulassungspflicht prüfen. Er wollte allerdings von dieser Prüfung Arzneimittel und Transplantate ausnehmen, da das Heilmittelgesetz erst letztes Jahr genau in dieser Frage angepasst wurde. Trotzdem sagte eine knappe Mehrheit der Kommission Nein, weil die Motion keine konkreten Vorgaben macht, bei welchen zulassungspflichtigen Produkten der Parallelimport vereinfacht werden soll. Man wollte beispielsweise nicht, dass das vor Kurzem verlängerte Gentech-Moratorium auf diesem Weg wieder ausgehebelt würde.
Ein Teil der die Motion ablehnenden Mehrheit hat vorgeschlagen, sie in ein Postulat umzuwandeln. Der Bundesrat solle zuerst eine Auslegeordnung machen und aufzeigen, in welchen Bereichen und wie der Parallelimport tatsächlich vereinfacht werden könnte, bevor wir im Sinne einer Motion verbindliche Änderungen vornehmen würden. Doch auch diese Umwandlung in ein Postulat wurde von der Kommission knapp abgelehnt. Somit stehen hier nicht eine Motion und ein Postulat, sondern zwei Motionen zur Abstimmung.
Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, beide abzulehnen.