AB 226687
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-03-06
Wortprotokoll
Herr Aeschi hat Ihnen ausgeführt, dass die genannten Organe verpflichtet seien, die Vorschriften des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen umzusetzen. Dem ist nicht so. Die Vereinsmitgliedschaft verpflichtet zu gar nichts. Der Verein gibt entsprechende Empfehlungen ab, aber die Organe sind selbstverständlich frei, im Rahmen ihrer gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden, wie sie ihr Geld anlegen wollen. Die Annahme, dass hier Vorschriften gemacht werden, ist falsch. Es sind Empfehlungen.
Damit gibt es auch keinen Grund, die Mitgliedschaft in einem Verein zu verbieten. Das macht keinen Sinn. Wir gehen davon aus, dass die gewählten Organe selbstständig entscheiden und Beurteilungen vornehmen. Wenn sie sich im Rahmen ihrer Gesamtbetrachtung dabei auch noch auf die Beurteilung eines solchen Vereins stützen, dann ist das nicht falsch und kann nicht verboten werden. Aus unserer Sicht macht es keinen Sinn, eine Mitgliedschaft in einem Verein zu verbieten, der lediglich Empfehlungen abgibt, und die Mitgliedschaft ist ja wie gesagt auch freiwillig. Jede Anstalt entscheidet selbst, ob sie beitreten will. Ob sie den Empfehlungen folgen will oder nicht, ist ihr völlig freigestellt.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.