Germann Hannes · Ständerat · 2018-03-07
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-07
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung. Ich konnte bei der Beratung des ersten Teils der Vorlage in der Kommission nicht dabei sein und habe darum auch nicht entsprechende Anträge begründen können. Ich verzichte aber auch heute darauf, Einzelanträge in diesen Bereichen zu stellen. Ich werde mir aber erlauben, die eine oder andere kritische Bemerkung einzubringen. Die erste erfolgt bei Artikel 10 Absatz 5 des Fidleg.
Es geht um eine meines Erachtens unverhältnismässige Informationspflicht bei "wesentlichen Änderungen". Diese Regel ist problematisch und hat eher das Potenzial, Finanzdienstleister aus der Schweiz zu vertreiben, anstatt Anleger zu schützen. In dieser strikten Form, wie das jetzt der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat vorschlägt, ist das ein kontraproduktiver Swiss Finish. Unter Mifid II - das ist der europäische Standard und das wird er auch in Zukunft sein - ist so etwas nicht vorgesehen. Konkret geht es hier vor allem darum, welche Informationen bei der Erbringung einer Dienstleistung wie etwa einer Anlageberatung nicht nur einmal abgegeben, sondern auch erneuert werden müssen und wann diese Information erfolgen muss. Gemäss Bundesrat soll dies bei "wesentlichen Änderungen" der Fall sein. Da fragt man sich, was denn genau "wesentliche Änderungen" sind. Wann ändern sich beispielsweise die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Risiken wesentlich? Ist dies monatlich, täglich oder je nach Finanzinstrument sogar stündlich der Fall? Ist so eine gesetzlich verordnete Dauerberatungspflicht überhaupt noch praktikabel?
Diese Regelung ist sehr auslegungsbedürftig, und wir schaffen damit erhebliche Rechtsunsicherheit für die Branche. Das wird im Endeffekt dazu führen, dass Kundenberater ihren Kunden am laufenden Band Mitteilungen und Analysen zukommen lassen. Sicher ist nur, dass dadurch gerade bei kleineren und mittelgrossen Banken massive Aufwendungen und Kosten entstehen. Ob der Kunde eine solche Informationsflut überhaupt will und ob sie ihm nützt, das fragt sich hier drin keiner.
Die Regel von Artikel 10 Absatz 5 Fidleg ist zudem von vornherein unnötig, denn beim Basisinformationsblatt gemäss Artikel 65 Fidleg hat bei wesentlichen Änderungen und bei neuem Angebot bereits eine Aktualisierung der Informationen zu erfolgen. Artikel 10 Absatz 5 würde deshalb zu einer doppelten Informationspflicht führen, die aber auf unterschiedliche Weise zu erfüllen wäre, mit erheblichem Zusatzaufwand, aber ohne jeglichen Zusatznutzen.
Bei Anlageberatung und Vermögensverwaltung erhält der Kunde darüber hinaus einen engen Beratungsservice, bei dem parallel zur Intensität der gewählten Finanzdienstleistung auch die Informationspflichten des Finanzdienstleisters zunehmen.
Jetzt noch das Tüpfelchen auf dem i: Vollends fragwürdig und systemfremd wird die wiederholte Informationspflicht dann bei beratungsfreien Geschäften. Wir sprechen hier von den sogenannten Execution-only-Geschäften. Diese fallen auch darunter. Der Execution-only-Kunde will sich ja gerade selber informieren und eigenverantwortlich entscheiden, welche Geschäfte er tätigen will und welche nicht, weil er sich das auch zutraut. Er nimmt auch das Risiko auf sich. Er wählt Execution-only, weil er das als mündiger Anleger will und kann. Durch den dauerhaften Beratungszwang, den wir hier einfügen, wird dieser Execution-only-Kunde aber von Gesetzes wegen entmündigt. Wollen wir das wirklich?
Selbst in der regulierungswütigen EU ist das nicht so vorgesehen. Es ist - und da bleibe ich dabei - ein kontraproduktiver Swiss Finish, der sogar das Potenzial hat, die eigentliche Anlageberatung zu kannibalisieren. Denn wer will künftig noch für eine Beratung zahlen, wenn er die gleichen Informationen auch viel billiger in beratungsfreien Geschäften bekommt? Wir sollten hier mehr Realitätssinn bewahren.
Artikel 10 Absatz 5 ist ein schädlicher Swiss Finish; er ist unnötig und bringt viel Aufwand und Kosten, er schafft wenig Nutzen, sorgt aber für eine gehörige Portion Verwirrung. Darum sollten wir ihn streichen, wie das der Nationalrat auch getan hat. Ich vertraue dem Nationalrat, dass er auch an seinem Beschluss festhalten wird. Dann können wir das in der nächsten Runde in diesem Sinne bereinigen.