Joder Rudolf · Nationalrat · 2002-06-12
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-12
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen. Es geht um die Frage, welche Personen der Bundesversammlung nicht angehören dürfen. Der Ständerat sieht vor, beim Status quo, also bei der heutigen Regelung, zu bleiben. Demgemäss sind grundsätzlich alle Bediensteten des Bundes von einem Parlamentsmandat ausgeschlossen. Es geht darum, dass die Bediensteten des Bundes bei der Oberaufsicht über ihre eigene Tätigkeit nicht mitwirken können. Es geht also darum, Interessenkollisionen zu vermeiden und den verfassungsmässigen Grundsatz der Gewaltentrennung zu respektieren. In diesem Sinne besteht keine verfassungswidrige Situation, wenn das passive Wahlrecht eingeschränkt wird, denn das Gewaltentrennungsprinzip ist ebenfalls auf Verfassungsstufe angesiedelt.
Demgegenüber erscheint uns die Fassung, die wir in unserem Rat formuliert haben, eher eine ungenaue Regelung zu enthalten, wenn wir sagen, dass Personen, die in erheblichem Ausmass an der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen beteiligt waren, ausgeschlossen werden sollen. Das ist eine sehr auslegungsbedürftige Formulierung, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass gerade in diesem Bereich eine klare und eindeutige Regelung wichtig ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit bzw. dem Ständerat zu folgen.