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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-03-07

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-03-07

Wortprotokoll

Wir sind hier bei der zentralen Differenz zwischen den Räten angelangt, nämlich bei der Verjährung von sogenannten Spätschäden. Spätschäden sind Schäden, die erst nach langer Zeit, lange Zeit nach dem schädigenden Ereignis, überhaupt bemerkt werden. Dabei geht es um Personenschäden. Ganz konkret geht es um Körperverletzungen und Todesfälle.

Nach geltendem Recht beträgt die Verjährungsfrist allgemein zehn Jahre ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Wir wissen heute, dass diese Frist in vielen Fällen viel zu kurz ist, und zwar gilt das nicht nur für Asbesterkrankungen, sondern auch für mögliche Folgen von Baumängeln oder von neuen Technologien oder Materialien. Leider, leider ist das eben nicht Schwarzmalerei, sondern es ist schmerzliche Erfahrung, und diese Erfahrung liegt ja genau auch dieser Motion zugrunde. Ich bitte Sie: Vergessen Sie den Ursprung dieser Vorlage nicht! Der liegt über zehn Jahre zurück in einer Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen aus dem Jahr 2007, die den Bundesrat beauftragt hat, die Verjährungsfristen bei Spätschäden zu verlängern, und zwar aus dieser Erkenntnis heraus.

Die Verjährung dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden. Man will irgendwann einen Schlussstrich ziehen können. Das ist verständlich, vor allem aus Sicht eines potenziellen Schädigers: Der will irgendwann sicher sein, dass man ihn, auch wenn noch ein Schaden auftritt, nicht mehr belangen kann, dass er nicht mehr für die Haftung vor Gericht gezogen werden kann. Wir müssen aber auch die Sicht des potenziell Geschädigten einbeziehen und fragen, was für beide Seiten vertretbar ist, für den potenziellen Schädiger wie auch für den potenziell Geschädigten. Wo liegt der Kompromiss zwischen diesen beiden Interessen?

Schliesslich geht es in dieser Vorlage auch um das Urteil betreffend Asbest des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser hat ja bekanntlich entschieden, dass das geltende Verjährungsrecht in solchen Fällen, also in einem konkreten Asbestfall, gegen das Recht auf Zugang zum Gericht verstösst.

Für den Bundesrat liegt der Kompromiss für die absolute Verjährungsfrist bei dreissig Jahren, das möchte ich hier noch einmal betonen. Dreissig Jahre - das gibt es bereits im geltenden Recht, das ist nicht eine Neuerfindung des Bundesrates, sondern das haben Sie im Gentechnikgesetz entschieden. Dort hat es Ihnen offenbar eingeleuchtet, dass man im Bereich Gentechnik eine Frist von dreissig Jahren haben muss. Sie haben sie auch bei der Kernenergie festgelegt, und Sie haben sie auch im Umweltschutzgesetz festgelegt. Eine Frist von dreissig Jahren ist, das sehen Sie, wenn Sie das international vergleichen, nicht irgendwie ein Spitzenwert, ganz und gar nicht, sondern es ist etwa allgemeiner Standard und dürfte damit auch dem Asbesturteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte genügen.

Eine solche Regelung, das wurde von Frau Nationalrätin Markwalder gesagt, knüpft nicht an eine bestimmte Technologie an, sondern sie stellt auf das Ergebnis ab, nämlich dass ein Personenschaden vorliegt. Die Regelung ist deshalb technologieneutral und damit auch zukunftsgerichtet.

Ihr Rat ist dem Bundesrat in dieser Beurteilung gefolgt und hat sich ebenfalls für die Schaffung einer besonderen absoluten Verjährungsfrist für Personenschäden ausgesprochen. Ihre Kommission möchte aber eine kürzere Frist von zwanzig Jahren. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss zwischen der geltenden zehnjährigen Frist und dem bundesrätlichen Vorschlag von dreissig Jahren, also sozusagen um einen Kompromiss des Kompromisses.

Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen heute Festhalten an dieser Position und die Schaffung einer neuen absoluten Verjährungsfrist von zwanzig Jahren. Das haben Sie übrigens schon einmal so beschlossen.

Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte auf die Einführung einer besonderen Verjährungsfrist bei Personenschäden ganz verzichten und beim geltenden Recht, bei zehn Jahren, bleiben. Begründet wurde der Antrag dieser Minderheit damit, dass man gesagt hat, auch mit zwanzig Jahren Verjährungsfrist könne man nicht alle Fälle erfassen. Da muss ich Ihnen sagen: Das ist schon eine spezielle Argumentation. Weil man nicht alle Fälle erfasst, macht man einfach mal gar nichts. Ich glaube, aus der Sicht von Opfern und auch von potenziellen Opfern ist das nicht ganz einfach nachzuvollziehen.

Herr Nationalrat Schwander hat jetzt ausgeführt, man würde gerne einmal den Entschädigungsfonds arbeiten lassen; ich komme nachher darauf zurück.

Diese Vorlage brauche es nicht mehr? Zunächst ist diese Vorlage keine reine Asbestvorlage - schauen Sie die in beiden Räten einstimmig angenommene Motion noch einmal an. Das war nicht eine Asbestvorlage, sondern eine Vorlage aufgrund von schmerzhaften Erfahrungen, nach denen man sich eindeutig klargeworden ist, dass zehn Jahre nicht genügen.

Wenn Sie eine breitere und tiefere Diskussion führen wollen, hätten Sie das genau jetzt machen können, das war nämlich der Auftrag. Was Sie heute entscheiden, ist im Bereich der Verjährungsfrist sicher nicht Goldstandard, würde ich mal sagen, aber ein politischer Kompromiss und das, was zwischen den potenziellen Schädigern und den potenziell Geschädigten als möglicher Kompromiss akzeptiert wurde und mindestens von der Kommissionsmehrheit mitgetragen wird.

Ich möchte Sie noch einmal explizit daran erinnern, dass Sie mit dieser Vorlage an den Voraussetzungen für die Haftung nichts ändern, und diese sind streng. Wenn Sie die Verjährungsfrist auf zwanzig Jahre ansetzen, kann nicht jeder kommen und sagen, er habe auch noch ein Problem und möchte auch noch entschädigt werden. Lesen Sie noch einmal nach, was alles erfüllt sein muss, damit eine Entschädigung überhaupt infrage kommt. Wir ändern also nichts an den Voraussetzungen und auch nichts an den Entschädigungen an sich. Wir ändern allein etwas bei der Frage, wie lange jemand, der einen Personenschaden erleidet, überhaupt noch die Möglichkeit hat, vor Gericht zu gehen. Das ist das Einzige, was Sie hier ändern.

Der in der Zwischenzeit zustande gekommene Entschädigungsfonds für Asbestopfer ist erfreulich. Wenn, wie Sie es gesagt haben, Herr Nationalrat Schwander, der Appell der SVP an die Wirtschaft, diesen Fonds zu äufnen, wirkt und von der Wirtschaft gehört wird, ist das sicher auch erfreulich. Aber noch einmal: Deswegen ist die Frage der Verjährung nicht vom Tisch, im Gegenteil. Die Asbestopfer haben uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass wir Opfer von Spätschäden nicht vom Zugang zu den Gerichten ausschliessen. Mit anderen Worten: Die Asbestfälle haben uns drastisch vor Augen geführt, dass unser Recht in diesem Punkt anpassungsbedürftig ist und, wie gesagt, gemäss EGMR-Urteil im Einzelfall sogar gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Gerade den Asbestopfern ist es ein Anliegen, dass wir das Verjährungsrecht für die Zukunft so verbessern, dass sich zukünftige Opfer von Spätschäden verjährungsrechtlich nicht in einer Position befinden, die derart misslich ist wie die, in der sich die Asbestopfer ohne den runden Tisch Asbest und die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer befunden haben.

Ich komme zum Schluss: Wenn der Bundesrat ursprünglich dreissig Jahre als angemessene Lösung und als Kompromiss [PAGE 248] zwischen den Interessen erachtet hat, dann sind zwanzig Jahre zwar weniger, aber nicht nichts. Sie sind eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht. Deshalb trägt der Bundesrat auch diesen Kompromiss mit. Zwanzig Jahre ist das absolute Minimum, wenn wir Ihren ursprünglichen Auftrag und auch das Asbesturteil des EGMR gesetzlich umsetzen und damit das Verjährungsrecht verbessern wollen. Im internationalen Vergleich bleiben wir immer noch unter den allgemeinen Standards. Trotzdem ist diese Verbesserung viel wert.

Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Wir werden die Diskussion nachher im Ständerat sicher auch führen können. Wenn die übergangsrechtliche Regelung, die der Ständerat vorgesehen hatte, dann fällt, weil es jetzt ja diese Stiftung gibt, haben wir, denke ich, insgesamt die Chance, hier noch eine Vorlage zu bekommen, die etwas von dem einlöst, was Sie sich vor über zehn Jahren selber vorgenommen haben.