Noser Ruedi · Ständerat · 2018-03-07
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07
Wortprotokoll
Ich meine, die Einwände, die jetzt Herr Levrat vorbringt, kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Das ist ja der Grund, warum die Mehrheit hier in Abänderung des Beschlusses des Nationalrates eine Differenz schafft. Das möchte ich einfach zuerst festhalten. Es geht hier also in keiner Weise darum, Zufallsverkäufe usw. zu unterstützen. Da wäre man auch dagegen, sage ich jetzt, und zwar aus vielen Gründen. Um diesen Punkt geht es aber gar nicht, sondern es geht um etwas anderes, und dessen müssen wir uns auch bewusst sein. Hier geht es ja um Haustürverkauf und Ähnliches. An Haustüren wird wenig verkauft, es geht um den Verkauf am Telefon.
Sie haben vorhin die Ausführungen von Kollege Germann gehört. Eine Bank hat die Pflicht, praktisch jede Sekunde über Änderungen des Produktes zu informieren. Dann sollten die Kunden auch am Telefon handeln können, denn wir können nicht voraussetzen, dass sie dann in die Filiale gehen; das geht ja gar nicht. Wir verlangen hier also eine Gesetzesbestimmung, dass die Bank eigentlich jede Sekunde, so hat es Herr Kollege Germann ausgedrückt - es ist vielleicht etwas übertrieben -, über die Änderung orientieren muss. Ich gebe ein Beispiel, das ich persönlich erlebt habe: Die Bank ruft mich an und sagt: "Pass auf, VW hat einen Skandal, du solltest die Aktien verkaufen." Das kam selbstverständlich telefonisch. Da muss ich Ja oder Nein sagen können, und dieses Ja oder Nein muss eine Verbindlichkeit haben. Ich kann dann nicht 14 Tage später sagen, jetzt sei aus dem Ja ein Nein geworden oder umgekehrt. Das geht einfach nicht. Dieses Dilemma müssen wir lösen.
Die Lösung kann über zwei Ansätze erfolgen. Sie können das entweder am Produkt, das der Kunde hat, anbinden oder an der Vertrauensperson. Das sind die zwei Möglichkeiten, die Sie haben. Ich habe keine weitere gefunden; es gibt diese zwei Möglichkeiten. Vermutlich würden beide gehen. Die Kommissionsmehrheit hat jetzt gesagt: Wir binden das an der Vertrauensperson fest. Wenn also die Person anruft, mit der ich ein Mandatsverhältnis, eine Abmachung habe, sollte der Verkauf möglich sein. Wenn jemand anderes anruft, sollte er nicht möglich sein. Das ist ja der andere Fall, und solche Telefone habe ich auch am Laufmeter. Irgendeiner ruft an und sagt: "Es gibt eine Superaktie, ein Super-IPO, hier solltest du mitmachen." Das ist ein klarer Fall von Telefonverkauf, und hier sollte das Widerrufsrecht natürlich bestehen bleiben. Wir müssen dieses Dilemma lösen, denn wenn die Regelung dazu führt, dass man telefonisch nicht mehr handeln kann, werden Sie auch den Kunden nicht schützen. Denn das würde bedeuten, dass man erst handeln könnte, wenn der Fehler schon passiert wäre. Man müsste dann korrekterweise auch sagen: Es gibt in Situationen, in denen man nicht handeln kann, auch keine Informationen, die man liefern muss. Denn aufgrund einer Information muss man handeln können. Das ist die Problematik, die wir haben.
Beim Telefon kommt noch hinzu: Ich als Kunde kann ja auch die Vertrauensperson anrufen. Das ist ja auch noch eine Möglichkeit. Wenn ich dann aktiv anrufe und sage: "Bitte verkaufe!", wie soll denn da das Widerrufsrecht 14 Tage später noch gelten?
Also, folgen Sie hier bitte der Kommissionsmehrheit. Damit schaffen wir eine Differenz. Wenn wir noch klüger werden, habe ich gar nichts dagegen; damit wende ich mich an die Kollegen im Nationalrat. Aber die Lösung, nichts zu tun, geht auch nicht. Wir brauchen hier eine Lösung.