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Schmid Martin · Ständerat · 2018-03-07

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-03-07

Wortprotokoll

Ich melde mich hier erneut, um das Umfeld aus meiner Sicht nochmals zu beleuchten.

Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass beim Konsumkreditgesetz und im Bereich der Überschuldung Probleme bestehen. Wenn wir jetzt aber genau schauen, über welche Regelungen wir sprechen, sehen wir, dass es nur die Rechtsfolgen bei einer Verletzung der Pflichten sind. Es geht nicht um die Aufweichung der Regeln bei der Kreditvergabe. Diese stehen nicht zur Diskussion. Es geht bei diesem Aspekt der Gesetzgebung auch nicht darum, dass die Regeln verschärft werden.

Viele Argumente, die hier vorgebracht wurden, waren generelle Argumente zur Vergabe von Kleinkrediten; das heutige System wurde zum Anlass genommen, um Kritik zu üben. Ich habe die Schreiben, die auch ich erhalten habe, so interpretiert. Es besteht ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Vergabe von Kleinkrediten.

Wenn wir aber genau hinschauen, sehen wir, dass auch zukünftig ein Verstoss gegen diese Regelungen sanktioniert wird. Wir von der Kommissionsmehrheit stellen uns einfach die Frage, ob wir in einem Rechtsgebiet, in dem die Beweisführung schwierig ist, drakonische Sanktionen androhen dürfen, ob man sagen darf, dass der Gläubiger bei einem Verstoss gegen das Gesetz die gesamte Kreditsumme verliert. Das ist die Frage der Sanktion. Mit dem Antrag der Mehrheit würden dem Gläubiger auch in Zukunft selbst bei Fahrlässigkeit selbstverständlich die Zinsen und die Kosten verlorengehen.

Mir ist es einfach wichtig aufzuzeigen, dass es hier nur um die Rechtsfolge geht, die bei einem solchen Verstoss eintritt. Es geht nicht darum, die Überschuldungsregeln aufzunehmen. Wenn Sie hier mit der Minderheit stimmen, werde ich Sie dann bei der Beratung von anderen Gesetzen daran erinnern und fragen, ob wir bei Verstössen auch bereit sind, solche drakonischen Rechtsfolgen einzuführen. Das ist meines Erachtens auch der Grund, warum das Bundesamt für Justiz - vielleicht kann Bundesrat Ueli Maurer noch etwas dazu sagen - das aufgenommen hat. Eine solche Sanktionenfolge passt nicht in unser Rechtssystem.

Es ist unsere Aufgabe, dass wir das seriös angehen. Aus meiner Sicht entbindet die Regelung der Mehrheit keinesfalls davon, bei der Vergabe von Krediten diese Pflichten wahrzunehmen. Wir sprechen nur über die Rechtsfolgen bei einer Verletzung. Dies sollten wir mit Augenmass regeln. Ansonsten sollten wir den Mut haben und sagen: Es gibt keine Konsumkredite mehr. Das wäre dann die Schlussfolgerung. Dann sollte man sie in diesem Sinne verbieten. Das wäre ein konsequenter Antrag, den man einbringen könnte.

Aber aus unserer Sicht müssen wir hier im Rahmen der Rechtsordnung ein System haben, das nicht solche drakonischen Strafen vorsieht. Solche Strafen wären nach Auffassung der Mehrheit der falsche Weg.